Zweiter Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung
Die Prüfung des Zweiten Prüfungsabschnitts der Pharmazeutischen Prüfung wird mündlich an fünf Prüfungstagen, die in der Regel unmittelbar hintereinander liegen, mit Unterbrechungen bis zu höchstens acht Tagen, durchgeführt. Die Prüfungen werden vor einer vom Landesprüfungsamt bestellten Prüfungskommission an der Technischen Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig abgelegt. Die Prüflinge werden einzeln oder in Gruppen bis zu vier Personen geprüft (vgl. § 11 AAppO ). Sie können bei Abgabe des Antrages eine/n Prüfungspartner/in angeben. Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsfächer:
Jede Prüfung soll für einen Prüfling mindestens 20, höchstens 40 Minuten dauern. Die Fragen müssen auf den in der Anlage 14 zur Approbationsordnung für Apotheker festgelegten Prüfungsstoff abgestellt werden. Die Prüfungen des Zweiten Prüfungsabschnitts der Pharmazeutischen Prüfung finden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit statt. Die Termine werden im Einvernehmen mit der Hochschule jeweils variabel festgesetzt. Alle wichtigen Anträge und Formulare zum Herunterladen finden Sie auch im Bereich Download. |
Kontakt
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Dimitrios Kosseoglou
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