Amtliche Bekanntmachungen

Nach § 26 des Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG) sind Satzungen und Beschlüsse bekannt zu machen.

Die Apothekerkammer Niedersachsen hat bisher ihre Satzungen und Beschlüsse nach § 25 HKG in ihrer Mitgliederzeitschrift, den Mitteilungen, veröffentlicht. Mit der Änderung der Satzung der Apothekerkammer Niedersachsen vom 28. November 2018 nutzt die Kammer ihre Option, Satzungen und Beschlüsse auch auf ihrer Website bekannt zu machen. Damit ist die Kammer flexibler und kann, insbesondere in eiligen Angelegenheiten, zügig eine Bekanntmachung veranlassen.

Unverändert werden in den Mitteilungen die Satzungen und Beschlüsse gleichermaßen abgedruckt und auf die Bekanntmachung über die Website im Sinne des § 26 HKG verwiesen.