Hinweise für Veranstalter
Auf Antrag des Veranstalters erkennt die Apothekerkammer Fortbildungen an, die geeignet sind, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Apotheker zu erhalten und zu entwickeln. Die Anerkennung wird durch die Vergabe von Fortbildungspunkten ausgesprochen. Der aktuelle Akkreditierungsantrag, sowie allgemeine Informationen für Veranstalter können als PDF-Dateien heruntergeladen werden (siehe rechte Spalte).