Satzungen

Hinter jeder amtlichen Bekanntmachung finden Sie die Angabe des Bereitstellungstages im Internet.

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen hat am 20. November 2024 aufgrund von § 9 Abs. 1 Nr. 3 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) in der Fassung vom 8. Dezember 2000 (Nds. GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. März 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 24, S. 5) folgende Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen vom 20. April 2023 beschlossen.

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen hat am 20. November 2024 aufgrund von § 25 Nr. 2 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) in der Fassung vom 8. Dezember 2000 (Nds. GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. März 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 24, S. 5) die Neufassung der Geschäftsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen vom 2. Dezember 2024 beschlossen.

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen hat am 20. November 2024 aufgrund von § 25 Nr. 1a) Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) in der Fassung vom 8. Dezember 2000 (Nds. GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. März 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 24, S. 5) die Neufassung der Satzung der Apothekerkammer Niedersachsen vom 2. Dezember 2024 beschlossen.
 

Für die nächste Sitzung der Kammerversammlung am 20. November 2024 ist eine Änderung der Weiterbildungsordnung vorgesehen. Es geht bei der Änderung zum einen um die Umbenennung des Gebietes "Toxikologie und Ökologie" in das Gebiet "Toxikologie" sowie zum anderen um die Einführung eines neuen Bereichs, die "Pädiatrische Pharmazie". Die geplanten Änderungen werden als gerechtfertigt, notwendig und verhältnismäßig im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/958 bewertet. Es gibt Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen hat am 22. November 2023 aufgrund des § 25 Nr. 1 j) i. V. m. § 22 des Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG) i. d. F. vom 8. Dezember 2000 (Nds. GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juni 2021 (Nds. GVBl. S. 360), folgende Neufassung der Wahlordnung für die Wahlen zur Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen beschlossen.

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen hat am 19. April 2023 aufgrund von § 9 Abs. 1 Nr. 3 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) in der Fassung vom 8. Dezember 2000 (Nds. GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2021 (Nds. GVBl. S. 891) die Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen vom 8. Dezember 2020 beschlossen.

Der Berufsbildungsausschuss der Apothekerkammer Niedersachsen hat am 17. Mai 2022 aufgrund von §§ 47 Abs. 1 S. 1, 79 Abs. 4 Satz 1 und 71 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591), folgende Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte vom 7. Januar 2009 zuletzt geändert am 27. August 2021 beschlossen.

Der Berufsbildungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2022 aufgrund von § 40 Abs. 6 und § 77 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591), folgende Entschädigungsordnung für Mitglieder des nach § 77 BBiG errichteten Berufsbildungsausschusses und der nach den §§ 39 bis 42 BBiG errichteten Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen für den Ausbildungsberuf des Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten beschlossen.

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen hat am 17. November 2021 aufgrund von § 9 Abs. 1 Nr. 3 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) in der Fassung vom 8. Dezember 2000 (Nds. GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juni 2021 (Nds. GVBl. S. 360) die Satzung zur Änderung der Satzung für das Qualitätsmanagementsystem der Apothekerkammer Niedersachsen für Apotheken in der Fassung vom 11. Mai 2015 (Mitteilungen 03/2015 S. 38 ff.) beschlossen.

Der Berufsbildungsausschuss der Apothekerkammer Niedersachsen hat am 11. Mai 2021 die Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte beschlossen. Das Niedersächsische Kultusministerium hat am 16. August 2021 die Satzung genehmigt. Die Satzung wurde am 27. August 2021 ausgefertigt und tritt am 1. September 2021 in Kraft.

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen hat am 7. Dezember 2020 die Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen vom 1. April 2019 beschlossen. Die Satzung wurde am 7. Dezember 2020 ausgefertigt und tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen hat am 15. April 2020 die Satzung zur Änderung der Berufsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen beschlossen. Die Satzung wurde am 23. April 2020 ausgefertigt und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.