Die Apothekerkammer hat auf der Grundlage des Heilberufekammergesetzes (HKG) die Ermächtigung, Satzungen zur Regelung der eigenen Angelegenheiten zu erlassen. Satzungshoheit hat die Kammerversammlung. Zu einzelnen Satzungen, insbesondere zur Berufsordnung und zur Weiterbildungsordnung, finden sich eine Reihe von Vorgaben im HKG. Darüber hinaus hat die Apothekerkammer für einzelne Sachgebiete zur Konkretisierung des Verwaltungsvollzugs Richtlinien erlassen.
Weitere Rechtsvorschriften
Der Apotheker steht in einem Geflecht zahlreicher Rechtsvorschriften, die seine Berufsausübung betreffen, insbesondere das häufigen Änderungen unterliegende Arzneimittelgesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Apothekenbetrieb, das Apothekengesetz und die Apothekenbetriebsordnung. Die Apothekerkammer verweist insoweit auf die vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene und gepflegte alphabetisch sortierte Sammlung an Gesetzen und Verordnungen unter www.gesetze-im-internet.de.
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