Weiterbildung

Mit dem Erhalt der Approbation ist der Pharmazeut ein Generalist, der sich entsprechend eines gewählten Tätigkeitsfeldes durch Weiterbildung spezialisieren kann.

Die Weiterbildung stellt eine berufspraktische Spezialisierung dar, bei der im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten in einem pharmazeutischen Gebiet oder Bereich vermittelt werden. Durch praxisnahe Themenauswahl und Austausch mit Kollegen und Referenten werden Weiterzubildende bereits während ihrer Weiterbildungszeit von ihrem neu erworbenen Wissen profitieren. Der Abschluss einer Weiterbildung berechtigt zum Führen eines Fachapothekertitels oder einer Zusatzbezeichnung und demonstriert, dass der Apotheker ein Spezialist, eine Kapazität auf seinem Gebiet ist.

Dieser persönliche Nutzen ist zudem von Vorteil für den ganzen Berufsstand. Die Konkurrenz zwischen den einzelnen Disziplinen im Gesundheitswesen wird schärfer und Qualitätsnachweise für zu erbringende Leistungen sind in vielen Feldern bereits Realität. Durch die Weiterbildung können ureigene pharmazeutische Inhalte und Tätigkeitsfelder aktiv besetzt werden. Sie machen deutlich, dass der Kompetenzbereich des Apothekers mehr umfasst, als Schubladen zu ziehen.

Die Erweiterung des Wissens im jeweiligen Fachgebiet sowie die Profilierung als unverzichtbarer Experte im Gesundheitswesen sind gerade für junge Apotheker besonders wichtig.

Einzelheiten finden Sie auf den folgenden Seiten und in unserer Weiterbildungsordnung.

Anrechenbarkeit von Fortbildungen

Aufgrund erhöhter Anfragen zur Anrechenbarkeit von Fort- und Weiterbildungen auf dem Gebiet Allgemeinpharmazie, insbesondere bei Teilnahme an ATHINA, hat die Kammer eine Übersicht von den zu berücksichtigenden Veranstaltungen zusammengestellt. Diese finden Sie in der rechten Spalte unter "Übersicht der anrechenbaren Inhalte für das Gebiet Allgemeinpharmazie".

Bislang wurde nur die Teilnahme auf das Seminar A.4 (alte Durchführungsempfehlung) bzw. A.6 (neue Durchführungsempfehlung) „Interaktionsmanagement“ des Seminarspiegels „Allgemeinpharmazie“ angerechnet. Nach eingehender Prüfung des ATHINA-Curriculums wird nun diese Teilnahme auch auf das Seminar A.3 (alte Durchführungsempfehlung) bzw. A.2 (neue Durchführungsempfehlung) „Medikationsmanagement“  berücksichtigt.

Die Anrechenbarkeit der Fort- und Weiterbildungen gilt nur für Niedersachsen. Wird während der Weiterbildungszeit der Kammerbereich gewechselt, so kann es sein, dass die neue Kammer die ATHINA-Inhalte oder die abgeschlossene Weiterbildung im Bereich „Pharmazie in der Geriatrie“ nicht anrechnet, da es sich hierbei nicht um BAK-akkreditierte Seminare für das Gebiet „Allgemeinpharmazie“ handelt. Sprechen Sie deshalb in einem solchen Fall rechtzeitig die Verantwortlichen der neuen Kammer an.

Wenn Sie das ATHINA-Projekt oder die „Pharmazie in der Geriatrie“ vor Beginn Ihrer Weiterbildung absolviert haben, setzen Sie sich bitte zur Klärung der Anrechenbarkeit mit uns in Verbindung.