Fortbildungszertifikat
Gute Beratung ist kein Zufall. Fortbildungen gewinnen in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Regelmäßige Teilnahmen an qualifizierten Seminaren tragen dazu bei, dass Mitarbeitende in der Apotheke informiert bleiben und ihre Kundschaft fachgerecht und kompetent beraten können. Zudem belohnt die Apothekerkammer alle Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Fortbildungszertifikates der Apothekerkammern Niedersachsen und Bremen für kontinuierliche Fortbildungsaktivitäten. Mit ihrem Zertifikat erhalten sie 10 Prozent Rabatt auf die Teilnahmegebühr für Fortbildungsveranstaltungen. Apothekerinnen oder Apotheker und nicht approbiertes Apothekenpersonal können ihre Fortbildungsaktivitäten durch ein freiwilliges Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer Niedersachsen, für das keine Gebühren erhoben werden, dokumentieren lassen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Zertifikats ist der Nachweis sogenannter Fortbildungspunkte. Apothekerinnen und Apotheker benötigen mindestens 150 Fortbildungspunkte, Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten 100 Fortbildungspunkte. Die Punkte dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre alt sein. Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) müssen dafür innerhalb von drei Jahren mindestens 70 Fortbildungspunkte nachweisen.
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Sylwia Sliwinski
Tel.: 0511 39099-51
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