Ortsübliche Schließzeiten von Apotheken

Die Apothekerkammer Niedersachsen hat in einer Allgemeinverfügung ortsübliche Schließzeiten angeordnet, in deren Rahmen es den Apothekeninhabern gestattet ist, ihre Apotheken zu schließen ohne vorab eine Genehmigung hierfür beantragen zu müssen. In Anlehnung an die Schließzeiten der umgebenden Einzelhandelsgeschäfte, wie auch mit Rücksicht auf die entsprechenden Dienstzeiten der Ärzte, wird von diesen Schließzeiten der Apotheken unterschiedlich Gebrauch gemacht.