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Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz

Kabinettsbeschluss

Hannover, 18.12.2025 – Die im Koalitionsvertrag zugesagte Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro ist auch im nun vorliegenden Kabinettsbeschluss zur Apothekenreform nicht enthalten. Diese Zusage wurde von der Apothekerschaft als klares Signal politischer Verlässlichkeit verstanden. Dass sie erneut unberücksichtigt bleibt, ist nicht nachvollziehbar. Von wirtschaftlicher Stärkung zu sprechen, ohne eine sofortige Honorarerhöhung vorzusehen, verkennt die Realität in den Apotheken vor Ort und ihre angespannte wirtschaftliche Situation.

Der Kabinettsbeschluss greift weiterhin Punkte auf, die bereits im Herbst anlässlich des Eckpunktepapiers kritisch eingeordnet wurden. Während die Zahl der Apothekenschließungen weiter steigt, sieht das Bundesgesundheitsministerium Maßnahmen vor, die die bewährten Strukturen der Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort in Frage stellen.

Cathrin Burs, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen: „Regelungen wie die stundenweise Vertretung durch Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten, die Ausweitung von Zweigapotheken, liberalisierte Öffnungszeiten und eine verminderte Ausstattung von Apotheken mögen als Flexibilisierung gedacht sein. Sie führen jedoch zum Qualitätsabbau. Der Abbau bewährter Strukturen eröffnet einen Verdrängungswettbewerb von branchenfremden Anbietern und Ketten zu Lasten der inhabergeführten, vollversorgenden Apotheke vor Ort. Das trifft nicht nur den Berufsstand, sondern wirkt sich unmittelbar auf die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten in unserem Land aus.

Die Apothekerinnen und Apotheker sind bereit, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen, etwa im Bereich der pharmazeutischen Dienstleistungen, der Prävention und der patientennahen Beratung. Voraussetzung dafür ist, dass neue Aufgaben auf einem wirtschaftlich stabilen Fundament stehen und fair vergütet werden.

Der Kabinettsbeschluss markiert den Beginn des parlamentarischen Verfahrens. Jetzt müssen wir im Gesetzgebungsverfahren darauf hinwirken, die bewährten Strukturen des flächendeckenden Apothekennetzes zu erhalten. Die Apothekerschaft wird sich dabei sachlich und konstruktiv einbringen. Ziel sind verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die es den Apotheken ermöglichen, ihre gesetzlich übertragene Aufgabe dauerhaft, qualitätsgesichert und mit hoher pharmazeutischer Kompetenz zu erfüllen – im Alltag ebenso wie als verlässliche Struktur in Krisensituationen. Ihr Erhalt liegt im Interesse der Versorgungssicherheit und der gesundheitlichen Vorsorge insgesamt.“

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören über 8.200 Mitglieder an. Die Apothekerin und der Apotheker sind fachlich unabhängige Heilberufler:innen. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apotheker:innen die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwerben die Studierenden Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinischer Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhalten die Apotheker:innen eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung können sie eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist:innen für Gesundheit und Prävention beraten die Apotheker:innen die zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Personen kompetent und unabhängig über Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte. Apotheker:innen begleiten Patient:innen fachlich, unterstützen menschlich und helfen so, die Therapie im Alltag umzusetzen.

Pressekontakt der Apothekerkammer Niedersachsen:
AzetPR
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111, 20253 Hamburg
Telefon: 040 / 41 32 700
info@azetpr.com

Apothekerkammer Niedersachsen
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