Termine und Ablauf

Die Präsidentin hat mit Veröffentlichung auf der Website www.apothekerkammer-niedersachsen.de/kammerwahl und in den Mitteilungen 4-2023 das Ende der Wahlzeit auf Montag, den 13. Mai 2024 um 18.00 Uhr festgelegt. Zugleich ist die Besetzung des Wahlausschusses bekannt gegeben worden. Der weitere Ablauf der Wahl stellt sich wie folgt dar:

1. Die Wählerverzeichnisse werden in der Zeit von Montag, den 5. bis Freitag, den 9. Februar 2024 in der Geschäftsstelle der Apothekerkammer Niedersachsen zur Einsicht ausgelegt.

Aus der anschließenden Bekanntmachung ergibt sich,

  • wo und wann die Wählerverzeichnisse eingesehen werden können und
  • wie und wo Einspruch dagegen erhoben werden kann.

2. Über die Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis wird der Wahlausschuss am Montag, den 19. Februar 2024, 15.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Apothekerkammer Niedersachsen, An der Markuskirche 4, 30163 Hannover verhandeln. Die Sitzung ist öffentlich. Die Beteiligten werden dazu eingeladen. Wenn sie nicht erscheinen, kann auch ohne sie nach Aktenlage entschieden werden.

3. Daraufhin schließt die Kammer das Wählerverzeichnis.

Bis zur Versendung der Wahlunterlagen werden

  • Personen, die der Kammer nicht angehören, aus dem Wählerverzeichnis gestrichen,
  • Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis aufgeführt sind, nachgetragen und
  • offensichtliche Unrichtigkeiten berichtigt.

4. Auf der Website der Kammer unter www.apothekerkammer-niedersachsen gibt der Wahlleiter bekannt:

  • die Zahl der zu wählenden Mitglieder,
  • die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge,
  • die Voraussetzungen für die Zulassung von Wahlvorschlägen und
  • weitere Bestimmungen über die Stimmabgabe.


Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am Montag, den 8. April 2024.

Die Bewerberinnen und Bewerber, deren schriftliche Zustimmung erforderlich ist, dürfen nur in einem Wahlkreis, nur in der Gruppe, in der sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und nur auf einem Wahlvorschlag kandidieren.

Bei der Kammer können Vordrucke für die Erstellung von Wahlvorschlägen angefordert werden. Von den Bewerberinnen und Bewerbern gilt die Erste oder der Erste des Wahlvorschlags als Vertrauensperson, wenn keine andere ausdrücklich auf dem Wahlvorschlag benannt ist.

5. Über die Zulassung der Wahlvorschläge wird der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Dienstag, den 9. April 2024, 15.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Apothekerkammer entscheiden. Die Vertrauenspersonen für die Wahlvorschläge werden dazu geladen.

6. Sollte für einen Wahlkreis kein gültiger Wahlvorschlag vorliegen, so findet in diesem Wahlkreis keine Wahl statt.

7. Der Vorstand der Apothekerkammer Niedersachsen hat nach § 20 Abs. 1 WO-ApKN entschieden, dass die Stimmabgabe nach § 24 WO-ApKN elektronisch erfolgt.

8. Frühestens am Mittwoch, den 24. April 2024 wird die schriftliche Wahleinladung an die Wahlberechtigten versandt. Die Wahlberechtigten erhalten damit einen Link zum Online-Wahlsystem und die Zugangsdaten bestehend aus einer Wähler-ID und einem Passwort. Mit Versand der Wahleinladung beginnt die Wahlzeit.

9. Der Wahlausschuss wird in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, den 13. Mai 2024 unmittelbar nach Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr das Wahlergebnis feststellen. Im Anschluss benachrichtigt der Wahlleiter die Gewählten.