Auslegung des Wählerverzeichnisses

Nach § 10 der Wahlordnung für die Wahlen zur Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen (WO-ApKN) wird bekannt gegeben.

Das Wählerverzeichnis liegt für alle Wahlkreise wie folgt zur Einsicht aus:

Ort:
Geschäftsstelle der Apothekerkammer Niedersachsen
An der Markuskirche 4, 30163 Hannover,
Tel. 0511 39099-34

Zeitraum:
Montag, den 5. Februar bis Freitag, den 9. Februar 2024 während der Geschäftszeiten.
Geschäftszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Kammerangehörige, die das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können dies durch Einspruch geltend machen. Der Einspruch ist bis zum Ablauf einer Woche nach dem Ende der Auslegungsfrist, also spätestens bis Freitag, den 16. Februar 2024 bei der Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, An der Markuskirche 4, 30163 Hannover, schriftlich einzulegen und unter Beibringung von Beweismitteln zu begründen. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss.