Dritter Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung
Zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird man nicht automatisch zugelassen. Pharmazeuten im Praktikum müssen bei der Apothekerkammer Niedersachsen – Landesprüfungsamt - einen Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in der vorgeschriebenen Form stellen. Dem Antrag auf Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Der Dritte Prüfungsabschnitt wird mündlich vor einer Prüfungskommission abgelegt, deren Mitglieder von der Apothekerkammer Niedersachsen – Landesprüfungsamt- bestellt werden. Die Prüfungstermine werden durch das Landesprüfungsamt in Absprache mit den Mitgliedern der Prüfungskommission festgelegt. Die Prüfung dauert für einen Prüfling zwischen einer halben und einer Stunde und umfasst sowohl die Pharmazeutische Praxis als auch spezielle Rechtsgebiete für Apotheker. Der Prüfungsstoff ist in der Approbationsordnung festgelegt. Wenn der Prüfling die zur Ausübung des Apothekerberufs erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen hat, gilt der Dritte Prüfungsabschnitt als bestanden. Dem Prüfling wird noch am Prüfungstag mitgeteilt, ob er die Prüfung bestanden hat. Über den Verlauf der Prüfung wird eine Niederschrift angefertigt. Mit dem Bestehen des Dritten Abschnitts wird durch das Landesprüfungsamt ein Zeugnis über den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung und die gesamte Pharmazeutische Prüfung ausgestellt. Für den Dritten Prüfungsabschnitt und die Erteilung der Approbation ist laut Approbationsordnung das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem der Pharmazeut im Praktikum zuletzt Pharmazie studiert hat. Ausnahmen aus wichtigem Grund können zugelassen werden. Alle wichtigen Anträge und Formulare zum Herunterladen finden Sie auch im Bereich Download. |
Kontakt
Moritz Lange
Tel.: 0511 39099-87
Fax: 0511 39099-68
Dimitrios Kosseoglou
Tel.: 0511 39099-79
Fax: 0511 39099-68