Aufgaben der Apothekerkammer Niedersachsen

© Apothekerkammer Niedersachsen/ Daniel Möller

Chancen für eine selbstbestimmte Formung des Berufsbildes eröffnen sich für die Kammer insbesondere mit ihren Selbstverwaltungsaufgaben. Die Verantwortung für die Fort- und Weiterbildung der Apothekerinnen und Apotheker sowie für die Qualitätssicherung der Berufsausübung ist insoweit eine große Herausforderung. Während die Fortbildung auf eine kontinuierliche Aktualisierung des Wissens, dem neuesten Stand der Wissenschaft folgend, zielt, schafft die Weiterbildung Möglichkeiten für die Apothekerinnen und Apotheker, sich in verschiedenen Fachdisziplinen zu spezialisieren und den Titel „Fachapotheker“ zu erwerben. Als Partner für deren Berufsausübung steht die Kammer für die vielfältigen Fragen des Berufsalltags und mit ihrem Service der Arzneimittelinformation unterstützend zur Seite.

Ein weiterer – auch historischer Schwerpunkt der Kammeraufgaben – liegt in der Berufsaufsicht. Das selbst gesetzte Berufsrecht in der Berufsordnung spiegelt die von der Mehrheit des Berufsstands getragenen Verhaltenspflichten wider und soll das Verantwortungsgefühl der Apothekerinnen und der Apotheker sowie das Vertrauen der Öffentlichkeit in deren Beruf stärken. Mit einem ausgefeilten berufsrechtlichen Instrumentarium wird die Beachtung der Berufspflichten flankiert und der Schutz der Patientinnen und Patienten gestärkt.

Darüber hinaus nimmt die Kammer eine große Bandbreite staatlich delegierter Aufgaben wahr. So ist auch die Aufsicht über die Apotheken, angefangen von der Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis über die laufende Überwachung der Apothekenbetriebe mit ihren vielfältigen Aufgaben, wie u. a. die Krankenhaus- und Heimversorgung sowie der Versandhandel mit Arzneimitteln in die Hände der Kammer gelegt. Im Zusammenwirken mit den Apothekeninhaberinnen und -inhabern organisiert die Apothekerkammer die Dienstbereitschaft, die die Arzneimittelversorgung rund um die Uhr gewährleisten soll. Nicht zuletzt hat die Kammer die Verantwortung für den beruflichen Nachwuchs der Apothekerinnen und Apotheker von der Mitwirkung bei ihrer Ausbildung und Prüfung bis hin zur Erteilung der Approbation gleichermaßen wie die Betreuung der Ausbildung von Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten.