Die Approbation als Apothekerin oder als Apotheker

zurück Der Antrag auf Erteilung der Approbation als Apothekerin oder als Apotheker ist laut Approbationsordnung an die zuständige Behörde des Landes zu richten, in dem die Antragstellerin/ der Antragsteller den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden hat.

Welche Unterlagen zusammen mit dem Antrag auf Erteilung der Approbation eingereicht werden müssen, sind dem Vorduck Hinweise für die Erteilung der Approbation als Apotheker des Landesprüfungsamtes zu entnehmen.

Die Approbation kann nach dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung beantragt werden. Die Approbationsurkunde wird mit dem Tag des Datums ausgestellt, an dem alle notwendigen Unterlagen beim Landesprüfungsamt vorliegen und wird mit der Aushändigung an den Antragsteller wirksam.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen frühzeitig, jedoch nicht früher als vier Wochen vor dem Prüfungstermin, bei der Apothekerkammer Niedersachsen – Landesprüfungsamt – eingereicht werden, könnte gegebenenfalls bereits am Tag der Prüfung für den Dritten Abschnitt die Approbationsurkunde in Empfang genommen werden.

Hinweis und Antrag zur Erteilung der Approbation

Antrag

Erteilung der Approbation

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Kontakt

Moritz Lange
Landesprüfungsamt
Staatsexamina
praktische Ausbildung und Approbation

Tel.: 0511 39099-87

Dimitrios Kosseoglou
Landesprüfungsamt
Staatsexamina
praktische Ausbildung und Approbation
Telefonsprechzeiten: montags, mittwochs und freitags 09.00 bis 10.00 Uhr

Tel.: 0511 39099-79