Pharmazeutische Dienstleistungen

zurück Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) haben Patientinnen und Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote in ihren Apotheken vor Ort. Dabei handelt es sich um Leistungen, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen. Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) ergänzen die Arzneimittelversorgung und tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimitteltherapiesicherheit, die Therapietreue und den Behandlungserfolg der Patientinnen und Patienten zu verbessern.

Apotheken leisten mit pharmazeutischen Dienstleistungen einen aktiven Beitrag zur Gesundheitsversorgung: wenn Patienten fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen, gegen eine Krebserkrankung Tabletten oder Kapseln erhalten, nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen, einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen oder gegen eine Atemwegserkrankung Medikamente zum Inhalieren erhalten. Die Patientinnen und Patienten müssen für diese Leistungen nicht bezahlen. Die Krankenkassen oder die private Krankenversicherung übernehmen die Kosten.

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bietet für Apotheken weitere ausführliche Unterlagen und Arbeitshilfen an, in denen die pharmazeutischen Dienstleistungen detailliert beschrieben sind.

Patientinnen und Patienten können sich umfassend über die pharmazeutischen Dienstleistungen in ihrer Apotheke vor Ort unter dem folgendem Link informieren.

Kontakt

Verena Knop
Apothekerin
Leitung Ausbildung
AMTS/ ATHINA
Arzneimittelinformation

Tel.: 0511 39099-54