Prüfung

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf schriftlichen Antrag bei der Apothekerkammer Niedersachsen.

Dem Antrag sind beizufügen:

für die Gebiete

1. der Nachweis über die besuchten Seminare anhand des Weiterbildungsbuchs, einschließlich der Teilnahmebescheinigungen in Kopie (bitte keine Originale einsenden!)

2. das Zeugnis der/ des Weiterbildungsermächtigten gemäß § 9 der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen, das folgende Angaben enthalten soll:

  • die Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeit sowie eventuelle Unterbrechungen
  • die in dieser Weiterbildungszeit erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
  • das Erreichen des Weiterbildungsziels

Falls während der Weiterbildungszeit mehrere ermächtigte Apothekerinnen oder Apotheker die/ den Weiterzubildende/n betreut haben, wird von jedem Ermächtigten ein Weiterbildungszeugnis benötigt. Alle Zeugnisse müssen die genannten Kriterien erfüllen.

3. die für das jeweilige Gebiet geforderten schriftlichen Arbeiten und Dokumentationen.

4. die Projektarbeit, die den Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten sollte. Allgemeine Hinweise der Bundesapothekerkammer (BAK) zum Erstellen der Projektarbeit finden Sie hier.

Bitte reichen Sie uns Ihre Projektarbeiten in elektronischer Form als E-Mail-Anhang im PDF-Format ein.

für die Bereiche

  • der Nachweis über die besuchten Seminare durch die Teilnahmebescheinigungen in Kopie (bitte keine Originale einsenden!)
  • für den Bereich Ernährungsberatung die Erstellung einer Hausaufgabe
  • für den Bereich Pharmazie in der Geriatrie zusätzlich den Nachweis über die geforderten Hospitationen (16 Stunden)
  • für den Bereich Onkologische Pharmazie die in der Weiterbildungsorndung benannten Nachweise über die Praxisanforderungen
  • für den Bereich Pädiatrische Pharmazie die in der Weiterbildungsordnung benannten Nachweise über die Praxisanforderungen

 

Der Ablauf der Prüfung
Die Prüfungen finden in der Geschäftsstelle der Apothekerkammer Niedersachsen in Hannover statt. Sie werden von den Prüfungsausschüssen abgenommen, die von der Kammer für je eine Wahlperiode berufen werden. Sie bestehen aus mindestens drei Apothekerinnen und/oder Apothekern, von denen mindestens zwei den Fachapothekertitel bzw. die Zusatzbezeichnung in dem zu prüfenden Gebiet oder Bereich besitzen müssen. Es gibt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Das Ministerium kann ein weiteres Ausschussmitglied bestimmen, wobei die Prüfung auch in dessen Abwesenheit durchgeführt werden kann. Allgemeine Empfehlungen der BAK zur Durchführungen von Prüfungen finden Sie hier.

In den Gebieten werden die Kandidatinnen oder Kandidaten einzeln geprüft. Die Prüfungen sind mündlich und dauern maximal 60 Minuten. Im Anschluss beraten sich die Mitglieder des Prüfungsausschusses und teilen dem Prüfling direkt das Ergebnis mit. Hat der Prüfling bestanden, erhält er seine Weiterbildungsurkunde und darf den Titel „Fachapotheker“ führen. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Es sind maximal zwei Wiederholungen möglich.

In den Bereichen – bis auf die Bereiche Onkologische Pharmazie und Medikationsmanagement im Krankenhaus – wird schriftlich geprüft. Die Klausur umfasst das gesamte Stoffgebiet und dauert eine Stunde lang. Das Prüfungsergebnis wird den Prüflingen so schnell wie möglich mitgeteilt.

In den Bereichen Onkologische Pharmazie und Medikationsmanagement im Krankenhaus erfolgt die Prüfung mündlich. Die Kandidaten werden einzeln ca. 60 Minuten lang vom Prüfungsausschuss geprüft, der ihnen das Ergebnis direkt nach der Prüfung mitteilt.

Meldetermine

Die Termine, bis zu denen die Zulassungsanträge spätestens eingegangen sein müssen, lauten wie folgt:

Frühjahr 2027:
Freitag, 26. Februar 2027

Herbst 2027:
Freitag, 24. September 2027

Verspätete Anfragen
Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nur dann berücksichtigt werden, wenn ein wichtiger Grund für die Fristversäumnis glaubhaft gemacht wird und der Stand des Prüfungsverfahrens eine Teilnahme der Bewerberin oder des Bewerbers noch zulässt.

Können bis zum Zeitpunkt der Anmeldefrist noch nicht alle Seminarbescheinigungen beigefügt werden, müssen diese spätestens vor Beginn der Prüfung der Apothekerkammer vorliegen.

Anmeldung zur Prüfung

Allgemeinpharmazie

neue Durchführungsempfehlung

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Allgemeinpharmazie

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Arzneimittelinformation

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Klinische Pharmazie

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Onkologische Pharmazie

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Medikationsmanagement im Krankenhaus

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Pharmazeutische Analytik und Technologie

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Theoretische und Praktische Ausbildung

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Toxikologie

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Dokumente für die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung hochladen

Laden Sie hier die erforderlichen Dokumente und Nachweise zur Prüfungsanmeldung hoch:


Kontakt

Jana Rühmkorf
Apothekerin
Leitung Weiterbildung
Qualitätsmanagement
Arzneimittelinformation

Tel.: 0511 39099-37

Ilka Lorenz
Apothekerin
Arzneimittelinformation
Weiterbildung

Tel.: 0511 39099-17

Stefanie Tappenbeck
Weiterbildung
Organisation der Seminare
Qualitätsmanagement für Apotheken / Zertifizierungen

Tel.: 0511 39099-32

Sabrina Schaer
Weiterbildung
Organisation der Seminare

Tel.: 0511 39099-30