Berufsausübung in Deutschland für Apothekerinnen und Apotheker aus dem Ausland

zurück Apothekerinnen und Apotheker aus dem Ausland müssen einige bürokratische Hürden nehmen, bevor sie in Niedersachsen arbeiten dürfen. Immer wieder gibt es Unsicherheiten, welche Dokumente eingereicht werden müssen, und welche Fristen gelten.

Um in Niedersachsen als Apothekerin oder Apotheker arbeiten zu dürfen, müssen die Abschlüsse als gleichwertig anerkannt werden. Doch bis es so weit ist, müssen einige Formalitäten eingehalten werden. 

Wichtig zu wissen: Alle Bewerber müssen zuerst die Fachsprachenprüfung bestehen. Das gilt für Pharmazeutinnen oder Pharmazeuten aus einem EU-Mitgliedsland und aus Drittstaaten. Erst dann darf die Behörde nach Prüfung der Anträge eine Berufserlaubnis oder/und eine Approbation erteilen.

Mit einer Berufserlaubnis darf ein Pharmazeut aus einem Drittstaat unter Auflagen in einer Apotheke arbeiten. Ein Antrag auf Berufserlaubnis kann nur in dem Bundesland gestellt werden, in dem der Bewerber künftig arbeiten möchte.