Notfallsortiment

zurück Das Notfallsortiment einer Apotheke umfasst gesetzlich vorgeschriebene Arzneimittel und Medizinprodukte nach § 15 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), die für akute medizinische Notfälle sofort vorrätig sein müssen. Notfalldepots sind zentral gelagerte Bestände (oft in Krankenhausapotheken), über die Apotheken selten benötigte, aber lebensrettende Spezialpräparate rund um die Uhr schnell beziehen können, ohne sie selbst dauerhaft lagern zu müssen.

AMK-Merkblatt zum Notfallsortiment ("Notfalldepot") in der Apotheke

Notfallsortiment

Ergänzendes Merkblatt zu § 15 Absatz 1 Apothekenbetriebsordnung

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Notfalldepots

Eine Liste mit allen aktuellen Notfalldepots in Niedersachsen und Bremen sowie den entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der folgenden passwortgeschützten Seite.