Fachapothekerin oder Fachapotheker

Die Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen sieht die Weiterbildung in folgenden Gebieten vor:

  • Allgemeinpharmazie
  • Klinische Pharmazie
  • Pharmazeutische Analytik und Technologie
  • Arzneimittelinformation
  • Toxikologie
  • Theoretische und Praktische Ausbildung
  • Öffentliches Gesundheitswesen

Die wichtigsten Spielregeln:

  • Die Betreuung erfolgt durch eine/n zur Weiterbildung ermächtigte/n Fachapotheker/in.
  • Ihr Betrieb ist oder wird als Weiterbildungsstätte für das entsprechende Gebiet zugelassen. Der entsprechende Antrag steht zum Herunterladen bereit. Bitte senden Sie ihn ausgefüllt an uns zurück.
  • Die/der Weiterzubildende und die/der Ermächtigte müssen nicht im gleichen Betrieb arbeiten. Im Falle der Verbundweiterbildung muss aber auch die Betriebsstätte, in der die/der Fernermächtigte arbeitet, als Weiterbildungsstätte zugelassen sein.
  • Die Mindestdauer beträgt bei beruflicher Vollzeittätigkeit drei Jahre.
  • Es werden mindestens 120 Stunden BAK-akkreditierte Weiterbildungsseminare besucht.
  • Je nach Gebiet stehen theoretische und praktische Aufgaben an.

Die Kosten:

  • mindestens 120 Seminarstunden à € 15 Euro (€ 1.800,-)
  • Prüfungsgebühren (€ 200,-)
  • eventuelle Übernachtungs- und Fahrtkosten

Wie darf ich mich nach Bestehen der Prüfung nennen:

  • z. B.: Fachapothekerin oder Fachapotheker für Allgemeinpharmazie
  • bei zusätzlichem Abschluss einer Bereichsweiterbildung z. B.: Fachapothekerin oder Fachapotheker für Allgemeinpharmazie und Ernährungsberatung

Durchführungsempfehlungen Weiterbildungsgebiet "Allgemeinpharmazie"

Alle Weiterzubildenden, die mit der Weiterbildung bis zum 31.12.2020 anfingen, können diese entweder nach der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung oder nach der neuen beenden. Selbstverständlich werden wir alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie die absolvierten Seminare in vollem Umfang anerkennen.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch die/den Weiterbildungsermächtigte/n. 

Anmeldung zur Weiterbildung

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Ermächtigung

Antrag auf Ermächtigung

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Antrag auf Verlängerung der Ermächtigung

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Allgemeinpharmazie

Seminarspiegel – Gegenüberstellung alt/neu

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Übersicht der anrechenbaren Inhalte für das Gebiet Allgemeinpharmazie

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Übersicht Pflicht- und Wahlmodule – neuer Seminarspiegel

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BAK-Durchführungsempfehlungen

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Vorlage – Weiterbildungsbuch

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Vorlage – Weiterbildungsplan

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Vorlage – Dokumentation Fachgespräche

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Vorlage – Dokumentation Weiterbildungszirkel

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Klinische Pharmazie

Weiterbildungsbuch

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Anträge auf Zulassung für die Gebiete

Allgemeinpharmazie

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Literaturliste für Weiterbildungsstätten im Gebiet Allgemeinpharmazie

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Klinische Pharmazie

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Pharmazeutische Analytik und Technologie

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Arzneimittelinformation

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Theoretische und Praktische Ausbildung

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Verbundweiterbildung als Weiterbildungsmöglichkeit

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Durch Einführung der Verbundweiterbildung ist es auch möglich, sich als selbstständige/r oder angestellte/r Apotheker/in durch eine/n „Fernermächtigte/n“ weiterzubilden, wenn:

  • Weiterzubildende/r und ermächtigte/r Fachapotheker/in nicht in der gleichen Weiterbildungsstätte tätig sind,
  • die Betriebsstätte, in der die/der Weiterzubildende arbeitet, als Weiterbildungsstätte für das entsprechende Gebiet zugelassen ist oder wird,
  • die/der Fernermächtigte der/des Weiterzubildenden von einer anderen zugelassenen Weiterbildungsstätte aus betreut.

Als selbstständige/r Apotheker/in können Sie sich auch durch einen ermächtigten Mitarbeitenden in der eigenen Betriebsstätte weiterbilden lassen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne auch telefonisch an uns.

Kontakt

Jana Rühmkorf
Apothekerin
Leitung Weiterbildung
Qualitätsmanagement
Arzneimittelinformation

Tel.: 0511 39099-37

Ilka Lorenz
Apothekerin
Arzneimittelinformation
Weiterbildung

Tel.: 0511 39099-17

Stefanie Tappenbeck
Weiterbildung
Organisation der Seminare
Qualitätsmanagement für Apotheken / Zertifizierungen

Tel.: 0511 39099-32

Sabrina Schaer
Weiterbildung
Organisation der Seminare

Tel.: 0511 39099-30