Praktische Ausbildung im Ausland

Grundsätzlich ist es möglich, ein halbes Jahr des Pharmaziepraktikums im Ausland zu absolvieren.

Sollte ein Auslandspraktikum geplant sein, ist es in jedem Fall sinnvoll, sich beim zuständigen Landesprüfungsamt nach den Voraussetzungen zur Anerkennung des Auslandspraktikums zu erkundigen.

Mit der Planung des Auslandpraktikums sollte frühzeitig, mindestens ein Jahr vor Beginn, angefangen werden, da eine Aufenthaltserlaubnis und ggf. auch eine Arbeitserlaubnis bei der Botschaft des jeweiligen Landes beantragt werden muss.

Viele nützliche Hinweise zum Thema „Praktisches Jahr im Ausland“ sind auf der Internetseite des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. zu erhalten.

Zu berücksichtigen ist auch, dass während eines Auslandsaufenthaltes begleitende Unterrichtsveranstaltungen zu besuchen sind und aus dem Ausland angereist werden müsste. Es sollte sich frühzeitig mit der zuständigen Apothekerkammer in Verbindung gesetzt werden, damit die Unterrichtstermine so geplant werden können, dass eine Anreise aus dem Ausland nicht notwendig wird.

Formular

Certificate

Englische Fassung für Auslandspraktikum

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Kontakt

Moritz Lange
Landesprüfungsamt
Staatsexamina
praktische Ausbildung und Approbation

Tel.: 0511 39099-87

Dimitrios Kosseoglou
Landesprüfungsamt
Staatsexamina
praktische Ausbildung und Approbation
Telefonsprechzeiten: montags, mittwochs und freitags 09.00 bis 10.00 Uhr

Tel.: 0511 39099-79