Schutzimpfungen Anzeigepflicht. Formular

zurück Gemäß § 2 Absatz 3 Satz 2 Apothekenbetriebsordnung muss die Apothekenleitung der Apothekenaufsicht die Durchführung von Schutzimpfungen (und die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten verpflichtend anzeigen. Bitte nutzen Sie dafür das im Artikel verlinkte Formular.

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Durchführung von Schutzimpfungen – Anzeige

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