Qualitätsmanagement

QMS ist mittlerweile in fast allen Bereichen des Gesundheitswesens verpflichtend. Apotheken können und dürfen sich diesen Verpflichtungen nicht entziehen, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben wollen und sich den Anforderungen von Politik, Kostenträgern und Gesellschaft nicht entziehen wollen.

Ein systematisches Qualitätsmanagementsystem (wie das System der Apothekerkammer Niedersachsen) basiert auf dem PDCA-Zyklus nach Edward Deming. Dieses Kreislaufsystem (PDCA steht für to plan, to do, to check, to act) beinhaltet die Qualitätsbeobachtung und Problemerkennung, die Problemanalyse und Problemlösung, das Umsetzen der Problemlösung in die tägliche Routine, die Evaluation der Problemlösung und die Sicherstellung, dass das Problem nicht erneut auftritt.

Somit hat die Einführung des systematischen QMS ganz handfesten Nutzen für die konkreten Betriebsabläufe in der Apotheke. Die Implementierung des apothekenspezifischen Kammersystems bietet unübersehbare ökonomische Vorteile. Die Kammer besitzt die notwendige Fachkompetenz und mit bisher nahezu 400 Erstzertifizierungen umfangreiche Erfahrungen.

Darüber hinaus ist die Apothekerkammer eine zur Neutralität verpflichtete, unter der Rechtsaufsicht des Sozialministeriums stehende Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie ist kein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen. Bereits 1996 wurde in Niedersachsen die erste Apotheke nach dem System der niedersächsischen Kammer zertifiziert. Mittlerweile tragen ca. 15 % unserer Apotheken diese Auszeichnung, etliche von ihnen sind bereits rezertifiziert, einige bereits zum dritten Mal.

Die Zertifizierung erfolgt in vier Schritten:

  1. Erstellung des Handbuches gemäß der Anforderungen an die Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems der Apotheke, die aus der Satzung für das Qualitätsmanagementsystem der Apothekerkammer Niedersachsen für Apotheken hervorgehen.
  1. Einreichung des Handbuches an die Zertifizierungskommission der Apothekerkammer Niedersachsen mit formlosem Antrag auf Zertifizierung. Die Zertifizierungskommission beurteilt das Handbuch in Bezug auf Erfüllung der Satzungsanforderungen, Individualität und Plausibilität. Anschließend erhalten Sie einen genauen Bericht über die Bewertung.
  2. Zertifizierungsaudit in der Apotheke durch speziell geschulte Apotheker nach vorheriger Absprache des Auditors mit Ihnen. Hier steht der Abgleich zwischen den Beschreibungen im Handbuch mit der „gelebten“ Praxis im Mittelpunkt.
  3. Verleihung des Zertifikats, mit dem bestätigt wird, dass ein kontinuierliches Qualitäts-Management-System (QMS) mit den Kernbereichen Beratung, Pharmazeutische Dienstleistung, Arzneimittelherstellung und –prüfung sowie Logistik aufgebaut sowie eingeführt wurde und in der täglichen Praxis umgesetzt, aufrechterhalten und ständig verbessert wird.

Für diesen gesamten Prozess erheben wir Zertifizierungsgebühren in Höhe von 882 Euro zuzügl. MwSt., bei gleichzeitiger Zertifizierung von Filialapotheken reduziert sich die Gebühr pro Apotheke auf 700 Euro zuzügl. MwSt.

Das Qualitätszertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren. In diesem Zeitraum finden keine Überwachungsaudits statt. Die Zertifizierung erfolgt für jedes Qualitätshandbuch jeder Apotheke individuell, eine Gruppenzertifizierung führen wir nicht durch.

Die von der Bundesapothekerkammer erarbeiteten Leitlinien zur Qualitätssicherung können in die Handbücher übernommen werden: http://www.abda.de/leitlinien.html