Wie wird gewählt?

Bei der Kammerwahl 2024 wählen die Mitglieder der Apothekerkammer Niedersachsen erstmals elektronisch. Die elektronische Stimmabgabe ist bequem und sicher. Dafür wird die Online-Wahlsoftware der Firma Polyas GmbH verwendet, die vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik zertifiziert ist.

Um Ihre Stimme elektronisch abzugeben, benötigen Sie ein internetfähiges Gerät wie einen PC, ein Tablet oder ein Smartphone, einen Internetzugang und Ihre persönlichen Zugangsdaten (Wähler-ID und Passwort). Diese erhalten Sie zusammen mit Ihrer schriftlichen Wahleinladung per Post.

Die Online-Wahl erfolgt in fünf Schritten:

  1. Anmeldung
  2. Authentisierung
  3. Stimmauswahl
  4. Stimmprüfung
  5. Stimmabgabe

Nachdem Sie Ihre Stimme abgegeben haben, erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihre Stimme in der Wahlurne eingegangen ist . Die persönliche Anmeldung am Online-Wahlsystem ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Sie wahlberechtigt sind und Ihre Stimme nur einmal abgeben können.

Das Online-Wahlsystem läuft auf räumlich und systemisch getrennten Teilsystemen. Das Wählerverzeichnis verwaltet die Liste der Wahlberechtigten, der Validator (Prüfprogramm) generiert den Token (individueller Zugangsschlüssel) und dient als Kontrollinstanz und die Urne speichert die abgegebenen Stimmen. Der verschlüsselte Token dient in der Wahlurne dazu, festzustellen, ob eine ankommende Stimme in die Urne eingehen darf. Durch diese Systemarchitektur wird eine doppelte Stimmabgabe verhindert und das Wahlgeheimnis gewährleistet.
 
Der Wahlzeitraum beginnt mit Versand der Wahlunterlagen und dauert mindestens 10 Tage. Die Wahlzeit endet am Montag, den 13. Mai 2024 um 18 Uhr.