Pflichtmitgliedschaft in der Apothekerkammer Niedersachsen und der Apothekerversorgung Niedersachsen

Mitgliedschaft in der Apothekerkammer Niedersachsen
Mit der Aufnahme ihrer Tätigkeit im niedersächsischen Kammerbereich sind Pharmazeuten im Praktikum Pflichtmitglieder der Apothekerkammer Niedersachsen. Pharmazeuten im Praktikum sind von der Zahlung des Kammerbeitrags befreit.

Als Kammermitglied erhalten Pharmazeuten im Praktikum einmal monatlich das Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Niedersachsen.

Pharmazeuten im Praktikum, die in öffentlichen Apotheken oder Krankenhausapotheken tätig sind, werden durch ihren Arbeitgeber bei der Apothekerkammer angemeldet. Diese Anmeldung sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Für die Anmeldung wird der Meldebogen für Apothekenpersonal verwendet.

Praktikanten, die ihr Praktikum außerhalb öffentlicher Apotheken (z. B. in der Industrie oder Verwaltung) absolvieren, müssen sich selbst bei der Apothekerkammer anmelden.
Alle wichtigen Anträge und Formulare zum herunterladen finden Sie im Bereich Download.

Pflichtmitgliedschaft in der Apothekerversorgung Niedersachsen
Alle Angehörigen der Apothekerkammer Niedersachsen sind kraft gesetzlicher Bestimmungen Mitglied der Apothekerversorgung Niedersachsen, sofern sie bei der Aufnahme das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Von der Mitgliedschaft ausgenommen sind Beamte auf Lebenszeit oder Sanitätsoffiziere.

Die Mitgliedschaft in der Apothekerkammer Niedersachsen ist Vorraussetzung für die Mitgliedschaft in der Apothekerversorgung.

Da die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, Deutsche Rentenversicherung Bund, zugunsten der Apothekerversorgung Niedersachsen innerhalb von drei Monaten ab Aufnahme der Beschäftigung beantragt werden muss, ist eine unverzügliche Anmeldung bei der Apothekerkammer erforderlich.

Nähere Informationen zur Mitgliedschaft in der Apothekerversorgung erhalten Sie auf der Internetseite der Apothekerversorgung Niedersachsen.