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Mitgliedschaft in der Apothekerkammer Niedersachsen Als Kammermitglied erhalten Pharmazeuten im Praktikum einmal monatlich das Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Niedersachsen. Pharmazeuten im Praktikum, die in öffentlichen Apotheken oder Krankenhausapotheken tätig sind, werden durch ihren Arbeitgeber bei der Apothekerkammer angemeldet. Diese Anmeldung sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Für die Anmeldung wird der Meldebogen für Apothekenpersonal verwendet. Praktikanten, die ihr Praktikum außerhalb öffentlicher Apotheken (z. B. in der Industrie oder Verwaltung) absolvieren, müssen sich selbst bei der Apothekerkammer anmelden. Pflichtmitgliedschaft in der Apothekerversorgung Niedersachsen Von der Mitgliedschaft ausgenommen sind Beamte auf Lebenszeit oder Sanitätsoffiziere. Die Mitgliedschaft in der Apothekerkammer Niedersachsen ist Vorraussetzung für die Mitgliedschaft in der Apothekerversorgung. Da die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, Deutsche Rentenversicherung Bund, zugunsten der Apothekerversorgung Niedersachsen innerhalb von drei Monaten ab Aufnahme der Beschäftigung beantragt werden muss, ist eine unverzügliche Anmeldung bei der Apothekerkammer erforderlich. Nähere Informationen zur Mitgliedschaft in der Apothekerversorgung erhalten Sie auf der Internetseite der Apothekerversorgung Niedersachsen. |
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Petra Voges-Barth
Tel.: 0511 39099-56
Fax: 0511 39099-66