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Kammerversammlung

Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz ist ein Meilenstein

Hannover, 19.11.2020 – Wie die Frühjahrsversammlung fand die gestrige Sitzung der Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen bedingt durch die Covid-19-Pandemie erneut als Web-Meeting statt. Im Fokus stand die aktuelle berufspolitische Situation aber auch Themen der Weiterbildung und der Apothekerversorgung.

In ihrer Ansprache sagte die Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, Cathrin Burs, dass die Apotheker mit ihrem besonnenen Krisenmanagement in dem Marathon der Corona-Pandemie der vergangenen Monate überzeugt und sich als „Ausdauersportler“ qualifiziert haben.

„Die Apotheke hat sich in dieser Gesundheitskrise als unbedingt schützenswerter Baustein für eine intakte Gesundheitsversorgung einmal mehr bewiesen“, stellte die Kammerpräsidentin klar. Diese Erkenntnis habe auch die Bundes- und Landespolitik unter dem Brennglas der Corona-Krise gewonnen. „Die Wertschätzung unserer Leistungen, unserer Verlässlichkeit und Kompetenz ist kaum jemals deutlicher zum Ausdruck gebracht worden als in der aktuellen Zeit.“

VOASG ist fachlich und ordnungspolitisch die richtige Weichenstellung
Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) sei eine gute Basis für Verhandlungen mit der Politik, denn der Berufsstand habe gleichfalls Erwartungen. „Wir fordern und erwarten faire Wettbewerbsbedingungen im Verhältnis zu den ausländischen Arzneimittelversendern, die sich wenig bis gar nicht um das Gemeinwohl der deutschen Bevölkerung sorgen“, sagte Burs deutlich. Gewinnmaximierung, Rendite und Verdrängung seien die Leitlinien dieser Player auf dem deutschen Markt. Und dafür sei ihnen jedes Mittel recht. „Da werden die Verbraucher mit Boni umgarnt, die sich die durchschnittliche Apotheke allein schon aufgrund der kostenintensiven Infrastruktur, personell wie betriebsbezogen, nach den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung nicht leisten kann.“

Nach vier Jahren habe der Gesetzgeber nun eine rote Linie für die ausländischen Versender gezogen: das VOASG mit dem Verbot für Rx-Boni im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Honorierung der pharmazeutischen Dienstleistungen habe den Bundestag passiert.

„Ob das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz seinem Namen gerecht wird und die deutsche Apotheke im Wettbewerb zu den ausländischen Online-Apotheken mit den bereits finanziell gestärkten Leistungen und den weiter avisierten honorierungsfähigen pharmazeutischen Dienstleistungen robuster macht, wird sich zeigen.“ Die Umsetzung sei sehr sorgfältig zu beobachten, erläuterte Burs mit Blick auf die aus der Vergangenheit immer wieder deutlich gewordenen Vollzugsdefizite. „Wir müssen die Marktentwicklungen sehr aufmerksam beobachten“,  betonte die Kammerpräsidentin mit Blick auf die TeleClinic.

Trotz dieser Tendenzen habe die Apothekerschaft mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz und den weiteren flankierenden Gesetzen ein solides Fundament. Zu diesem gehöre auch das Patienten-Datenschutzgesetz mit dem für den Berufsstand essenziellen Makelverbot beim E-Rezept, das in der technischen Umsetzung oberste Priorität haben müsse.

Auf Augenhöhe – Heilberufenetzwerk im Dienste des Patienten
„Eine stärkende Flanke ist durchaus auch das Masernschutzgesetz mit den Modellvorhaben für Grippeschutzimpfungen in Apotheken“, setzte Burs fort. In engem Schulterschluss mit dem Landesapothekerverband Niedersachsen habe die Kammer sich darauf konzentriert, die Modellprojekte anzustoßen und die niedersächsischen Apothekerinnen und Apotheker zu schulen. „Wir haben bereits 285 Apotheker in den theoretischen Anforderungen und in drei Präsenzseminaren 74 Apotheker in der Praxis geschult. Weitere vier Präsenzseminare werden noch in diesem Jahr angeboten, sodass wir zum Jahresende voraussichtlich 170 qualifizierte „Impfapotheker“ haben werden. „Kammer und Verband sehen sich bei dem Impfprojekt nicht in einer Konkurrenz zu den Ärzten“, stellte Burs zu Reaktionen auf teilweise heftig geäußerte Kritik der Ärzte. Die Apotheker werden weiterhin sehr konstruktiv den Dialog mit den Ärzten führen, denn das übergreifende Ziel sei, die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern zu verbessern, Projekte auf den Weg zu bringen und auch durch Zusammenarbeit das Medikationsmanagement zum Erfolg zu führen. „All dies zum Wohle des Patienten, dem die Apotheker wie auch die Ärzte verpflichtet sind.“

Aktuelle Gesetzgebungen und Anbindung an die Telematik-Infrastruktur
In einem detaillierten Vortrag zur Zukunft der öffentlichen Apotheke in Zeiten der Pandemie und der Digitalisierung berichtete die Geschäftsführerin Ökonomie der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerbände Claudia Korf ausführlich über das Gesetzgebungsverfahren zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz sowie deren Regelungen. In Bezug auf die Honorierung der pharmazeutischen Dienstleistungen sprach die Gastreferentin der Kammerversammlung Klartext: „Dies ist nicht der fetteste Fisch“, aber ein wichtiger Schritt. Künftig haben die Versicherten Anspruch auf „zusätzliche honorierte pharmazeutische Dienstleistungen“. Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben nunmehr die Herkulesaufgabe, binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes konkrete Dienstleistungen zu vereinbaren. „Da werden uns schwierige Verhandlungen ins Haus stehen – das ist sicher.“

Bei den künftig eingesetzten Karten der Telematik in der Apotheke teilte Korf dem Plenum mit, dass die elektronische Gesundheitskarte, der Heilberufsausweis (HBA) der Apotheker sowie die Institutionskarte (SMC-B) mit einer Laufzeit von fünf Jahren Auslaufmodelle seien. „Mit dem seit Anfang der Woche vorliegenden Referentenentwurf des Digitale Versorgung und Pflege - Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) wird die nächste Ausbaustufe der Telematik-Infrastruktur eingeleitet“, wusste die Volkswirtschafterin zu berichten. Versicherte und Leistungserbringer erhalten ab 2023 digitale Identitäten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde sicher zu authentifizieren. Aktuell liege die Ausstattungsquote der Apotheker bundesweit bei dem HBA, bei 40 Prozent und bei der SMC-B bei 80 Prozent. Nach dem Vortrag der Referentin folgten noch viele Fragen der Mitglieder per Chat und per Videoübertragung zur Übernahme des Telemedizin-Anbieters TeleClinic durch die Muttergesellschaft von DocMorris, der schweizerischen Zur Rose AG. „Wir sind diesen Machenschaften hinterher und in Kontakt mit der Bundesärztekammer sowie dem Bundesgesundheitsministerium.“

Darüber hinaus berichteten die Vorsitzenden aus den Ausschüssen für berufliche Aus- und Fortbildung, für Weiterbildung, für Krankenhausfragen und für Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem legten der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, Dr. Hans-Georg Möller, und der Vorsitzende des Aufsichtsausschusses, Dr. Walter Heering, In ihren Jahresberichten Rechenschaft über die Tätigkeiten der beiden Ausschüsse ab.

Basisorgan der Kammer ist die Kammerversammlung, in der sich 77 niedersächsische Apothekerinnen und Apotheker ehrenamtlich für die Erfüllung der Kammeraufgaben einsetzen. Die grundlegenden Aufgaben werden in paritätischer Besetzung von 38 angestellt tätigen und 39 selbstständig tätigen Apothekern sowie unter Mitwirkung eines von der niedersächsischen Hochschule benannten Hochschullehrers als beratendes Mitglied wahrgenommen. So hat die Kammerversammlung insbesondere die Finanz- und Satzungshoheit.

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.800 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.

Pressekontakt der Apothekerkammer Niedersachsen:
AzetPR
Susanne Pfeiffer
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon 040 / 41 32 70 31
pfeiffer@azetpr.com

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