Kammerversammlung
Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz ist ein Meilenstein
Hannover, 19.11.2020 – Wie die Frühjahrsversammlung fand die gestrige Sitzung der Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen bedingt durch die Covid-19-Pandemie erneut als Web-Meeting statt. Im Fokus stand die aktuelle berufspolitische Situation aber auch Themen der Weiterbildung und der Apothekerversorgung. In ihrer Ansprache sagte die Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, Cathrin Burs, dass die Apotheker mit ihrem besonnenen Krisenmanagement in dem Marathon der Corona-Pandemie der vergangenen Monate überzeugt und sich als „Ausdauersportler“ qualifiziert haben. „Die Apotheke hat sich in dieser Gesundheitskrise als unbedingt schützenswerter Baustein für eine intakte Gesundheitsversorgung einmal mehr bewiesen“, stellte die Kammerpräsidentin klar. Diese Erkenntnis habe auch die Bundes- und Landespolitik unter dem Brennglas der Corona-Krise gewonnen. „Die Wertschätzung unserer Leistungen, unserer Verlässlichkeit und Kompetenz ist kaum jemals deutlicher zum Ausdruck gebracht worden als in der aktuellen Zeit.“
VOASG ist fachlich und ordnungspolitisch die richtige Weichenstellung Nach vier Jahren habe der Gesetzgeber nun eine rote Linie für die ausländischen Versender gezogen: das VOASG mit dem Verbot für Rx-Boni im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Honorierung der pharmazeutischen Dienstleistungen habe den Bundestag passiert. „Ob das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz seinem Namen gerecht wird und die deutsche Apotheke im Wettbewerb zu den ausländischen Online-Apotheken mit den bereits finanziell gestärkten Leistungen und den weiter avisierten honorierungsfähigen pharmazeutischen Dienstleistungen robuster macht, wird sich zeigen.“ Die Umsetzung sei sehr sorgfältig zu beobachten, erläuterte Burs mit Blick auf die aus der Vergangenheit immer wieder deutlich gewordenen Vollzugsdefizite. „Wir müssen die Marktentwicklungen sehr aufmerksam beobachten“, betonte die Kammerpräsidentin mit Blick auf die TeleClinic. Trotz dieser Tendenzen habe die Apothekerschaft mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz und den weiteren flankierenden Gesetzen ein solides Fundament. Zu diesem gehöre auch das Patienten-Datenschutzgesetz mit dem für den Berufsstand essenziellen Makelverbot beim E-Rezept, das in der technischen Umsetzung oberste Priorität haben müsse.
Auf Augenhöhe – Heilberufenetzwerk im Dienste des Patienten
Aktuelle Gesetzgebungen und Anbindung an die Telematik-Infrastruktur Bei den künftig eingesetzten Karten der Telematik in der Apotheke teilte Korf dem Plenum mit, dass die elektronische Gesundheitskarte, der Heilberufsausweis (HBA) der Apotheker sowie die Institutionskarte (SMC-B) mit einer Laufzeit von fünf Jahren Auslaufmodelle seien. „Mit dem seit Anfang der Woche vorliegenden Referentenentwurf des Digitale Versorgung und Pflege - Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) wird die nächste Ausbaustufe der Telematik-Infrastruktur eingeleitet“, wusste die Volkswirtschafterin zu berichten. Versicherte und Leistungserbringer erhalten ab 2023 digitale Identitäten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde sicher zu authentifizieren. Aktuell liege die Ausstattungsquote der Apotheker bundesweit bei dem HBA, bei 40 Prozent und bei der SMC-B bei 80 Prozent. Nach dem Vortrag der Referentin folgten noch viele Fragen der Mitglieder per Chat und per Videoübertragung zur Übernahme des Telemedizin-Anbieters TeleClinic durch die Muttergesellschaft von DocMorris, der schweizerischen Zur Rose AG. „Wir sind diesen Machenschaften hinterher und in Kontakt mit der Bundesärztekammer sowie dem Bundesgesundheitsministerium.“
Darüber hinaus berichteten die Vorsitzenden aus den Ausschüssen für berufliche Aus- und Fortbildung, für Weiterbildung, für Krankenhausfragen und für Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem legten der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, Dr. Hans-Georg Möller, und der Vorsitzende des Aufsichtsausschusses, Dr. Walter Heering, In ihren Jahresberichten Rechenschaft über die Tätigkeiten der beiden Ausschüsse ab. Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.800 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.
Pressekontakt der Apothekerkammer Niedersachsen:
Apothekerkammer Niedersachsen |