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Vergiftungen bei Kindern verhindern

Auch Paracetamol und Zahnpasta können in großen Mengen giftig sein

Hannover, 01.03.2016 – Jedes Jahr registrieren deutsche Giftnotrufzentralen um die 90.000 Anrufe, bei denen es sich um potenzielle Vergiftungen von Kindern handelt. In rund 19.000 Fällen gab es tatsächlich Anzeichen für eine Vergiftung, betroffen sind vorwiegend Kleinkinder.

Arzneimittel, Flaschen, Zigarettenstummel, Tuben, Beeren, Pflanzen und Pilze sind beliebte Fundstücke, die die Kleinen gern mit dem Mund erkunden. Potenziell gefährliche Substanzen sollten deshalb außerhalb der Reichweite der Schützlinge aufbewahrt und mit kindersicheren Verschlüssen versehen werden. Zahnpasta, Zigaretten und Paracetamol können, für Kinder in großen Mengen zu sich genommen, hochgefährlich sein, weiß die Apothekerkammer Niedersachsen.

Paracetamol nicht überdosieren
Paracetamol ist ein gängiges Arzneimittel, das Kindern bei Schmerzen und Fieber verabreicht wird. Bei einer Überdosierung kann es für Kinder lebensbedrohliche Folgen haben. Eltern sollten Paracetamolzäpfchen genau dosieren und aufpassen, dass nicht versehentlich ein Zäpfchen doppelt, in zu kurzen Dosierungsabständen gegeben oder ein höher dosiertes Zäpfchen genommen wird, das eigentlich für das ältere Geschwisterkind vorgesehen war. Beides hat eine Überdosierung des Wirkstoffes zur Folge. Eltern unterschätzen Paracetamol in seiner Gefährlichkeit, da direkt nach der Gabe einer zu großen Menge keine deutlichen Beschwerden auftreten. Das Vergiftungsbild entwickelt sich schleichend, mit unspezifischen Symptomen wie Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen. Doch bei einer zu hohen Paracetamoldosis nimmt die Leber Schaden, in schweren Fällen kann sogar ein Leberversagen drohen. Bei Verdacht auf eine Paracetamolvergiftung muss das Kind unbedingt in ein Krankenhaus gebracht werden.

Ein übermäßiger Verzehr von Zahnpasta kann gefährlich sein
Auch Zahnpasta ist nicht zu unterschätzen, problematisch ist ihr Fluoridgehalt. Das Spurenelement Fluor benötigt der Organismus zum Aufbau von Knochen und Zähnen. Wer zu viel Fluorid zu sich genommen hat, wird schnell Vergiftungserscheinungen verspüren. Bereits bei 100 mg reagiert der Körper mit Übelkeit, Erbrechen oder Bauchschmerzen, aber auch Herz-Kreislauf-Symptome können auftreten. Kleinkinderzahnpasta hat einen erheblich geringeren Fluoridanteil und verursacht bei den Kleinen meist nur Bauchschmerzen, wenn sie eine große Portion aus der Tube zu sich nehmen. Haben die Kinder Zahncremes oder Gelees für Erwachsene oder Jugendliche gegessen, sollte das Giftinformationszentrum angerufen werden, das dann den Anteil des aufgenommen Fluorids berechnen und Verhaltenstipps geben kann.

Vergiftungserscheinungen durch das Essen von Zigarettenstummeln
Ebenso können sich Kinder an Zigarettenstummeln vergreifen. Nehmen die Kinder mehr als eine Zigarette zu sich, treten Vergiftungserscheinungen wie Übelkeit, Erbrechen, Zittern, Unruhe, Blässe und Durchfall auf. Wenn das Kind jünger als ein Jahr ist, Beschwerden auftreten oder es mehr als eine Zigarette zu sich genommen hat, sollten sich Eltern sofort telefonisch an das Giftinformationszentrum wenden.

Vorsorgen, um Unfälle zu vermeiden
Ein Großteil der Vergiftungsunfälle lässt sich verhindern, wenn Kinder die gefährlichen Substanzen erst gar nicht in die Hände bekommen. Eltern und Haushalte, in denen häufiger Kinder zu Besuch sind, sind angehalten, Medikamente, Chemikalien und Co. zu verschließen oder sie dort aufzubewahren, wo Kinder auf keinen Fall hinreichen können. Folgende Regeln sollten in Haushalten mit Kindern daher beherzigt werden:

1. Halten Sie den Vorrat an giftigen Substanzen möglichst gering.
2. Bewahren Sie gefährliche Substanzen außerhalb der Reichweite von Kindern auf und werfen Sie solche Substanzen auch nicht in den (unverschlossenen) Abfalleimer.
3. Bewahren Sie Medikamente immer in einer abschließbaren Hausapotheke auf. Achten Sie auch bei Krankheitsfällen in der Familie darauf, dass Arzneipackungen nicht offen zugänglich sind. Die bunten Blister werden von Kleinkindern schnell mit Süßigkeiten verwechselt.
4. Bewahren Sie Giftiges nie neben Nahrungsmitteln auf.
5. Füllen Sie giftige Substanzen nie in Getränkeflaschen oder Lebensmittelbehälter ab.
6. Lassen Sie Einkaufs- und Handtaschen nie unbeaufsichtigt in Reichweite von Kleinkindern stehen, in denen sich Zigaretten, Parfüm, Medikamente oder Haushaltschemikalien befinden.
7. Beaufsichtigen Sie Ihr Kind, wenn Sie mit Giftstoffen wie Farben oder Terpentin arbeiten.
8. Besuchen Sie präventiv einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder und frischen Sie Ihre Kenntnisse regelmäßig auf. Suchen Sie die Rufnummern des Giftnotrufs (für Niedersachsen 0551 – 19240) sowie der Rettungsleitstelle heraus und bewahren Sie diese an einem gut sichtbaren Platz auf. Es empfiehlt sich zudem die Telefonnummern in ihr Handy einzuspeichern. Die Notrufnummer 112 sollte nur in lebensbedrohlichen Situationen angerufen werden.

Wenn es doch passiert…
Vergiftungen äußern sich meist unspezifisch z. B. durch Bauchschmerzen, Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen oder Kopfschmerzen bis hin zu Bewusstseinstrübungen. Zeigen Kinder trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Vergiftungsanzeichen, sollten sich Eltern besonnen verhalten und vor allem die Ruhe bewahren. Schließlich kann vorschnelles Handeln den Schaden noch vergrößern. Als erster Schritt ist der Giftnotruf (für Niedersachsen 0551 – 19240) zu alarmieren, der die fünf W-Fragen stellen wird (wer ruft an, wo ist es passiert, was ist passiert, wie viele Verletzte, welche Symptome). Die Anweisungen des Notrufes müssen unbedingt befolgt werden. Es ist auch möglich, dass der Notruf dazu auffordert, den kleinen Patienten schnellstmöglich in die nächste Arztpraxis, Rettungsstelle oder in ein Krankenhaus zu fahren. Wenn es eine verdächtige Substanz oder Pflanzen gibt, mit der sich das Kind vergiftet haben könnte, sollten sie zusammen mit der Packung bzw. den Beeren oder Zweigen der Pflanze mitgebracht werden. In dieser Gefahrensituation müssen Eltern ihr Kind unbedingt betreuen und auf keinen Fall allein lassen. Es sollten die Vitalfunktionen, das heißt Bewusstsein, Atmung und Puls, überwacht werden. Vor allem beim Erbrechen benötigt der kleine Patient Hilfe, damit er sein Erbrochenes nicht einatmet. Auf keinen Fall dürfen Erwachsene das Erbrechen des Kindes herbeiführen und auch nicht Milch oder Salzwasser verabreichen, solange keine Anweisung durch die Giftnotrufzentrale erfolgt ist.

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.

Pressekontakt der Apothekerkammer Niedersachsen:
AzetPR
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111, 20253 Hamburg
Telefon 040 / 41 32 700, info@azetpr.com

Apothekerkammer Niedersachsen
Anja Hugenberg
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Telefon: 0511 39099-0
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