Notdienstsuche

Welche Apotheke hat Notdienst?

Portal www.apoguide.de

Auf dem Portal können neben Standort und Apothekenname auch nach Dienstleistungen gefiltert werden, die von den Apotheken angeboten werden.

75 Jahre ABDA

Video zum Jubiläum

Die ABDA  hat am 12.07.2025 ihren 75. Geburtstag gefeiert. Am 12.07.1950 votierte die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages dafür, die "Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker" zu gründen. Schauen Sie sich das YouTube-Video über die Geschichte der ABDA an.

Informationen zu Schutzimpfungen

Sie finden eine Übersicht der Handlungshilfen usw. auf folgender Seite.

Tadalafil für die frau bestellen

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Information zur Sicherheitswarnung bei D-Trust GmbH
Im Zusammenhang mit einer aktuellen Sicherheitswarnung in bestimmten Infineon-Chips von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) informiert D-Trust betroffene Apothekerinnen und Apotheker direkt per E-Mail. Falls Sie eine entsprechende Nachricht erhalten haben und unsicher sind: Weitere Informationen sind auch auf der Website von D-Trust veröffentlicht.

24. bis 27. September 2026
Das Programm steht: Ab sofort können Sie sich anmelden
Wir freuen uns auf Sie!

Verbringen und Inverkehrbringen Salbutamol-haltiger Arzneimittel

Anzeige gemäß Allgemeinverfügung des MS
Nds. MBl. 2024 Nr. 65 vom 2. Februar 2024

Folgekarten für eHBA und SMC-B

Detaillierte Informationen zur Beantragung und Bestellung der Folgekarten für den eHBA und die SMC-B finden Sie hier.

Ich möchte den HBA beantragen.

 

Ich möchte die SMC-B beantragen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrages aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

Für das Apothekenteam

Brief des ABDA-Präsidenten
Aktuelle politische Lage

In seinem Brief vom 20.04.2026 an alle Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland geht der ABDA-Präsident Thomas Preis auf die aktuelle Situation rund ums Apothekenhonorar und eine mögliche Erhöhung des Kassenabschlags ein. Bitte loggen Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten für den passwortgeschützten Mitgliederbereich an.

Philipps-Universität Marburg
Berufsbegleitender Masterstudiengang Pharmarecht
Das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht gewinnt ständig an Bedeutung. Derzeit fehlt aber die Möglichkeit, den Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern durch einen universitären Abschluss im Bereich des Pharmarechts zu decken. Diese Lücke schließt der interdisziplinäre, berufsbegleitende rechtswissenschaftliche Masterstudiengang zum  Pharmarecht. Für die Juristen ermöglicht er einen Ausweis in einem speziellen Fachgebiet, für Teilnehmer aus anderen  Bereichen bietet er die Möglichkeit, einen juristischen Abschluss zu erwerben. Der Studiengang knüpft an die Erfahrungen an, die der Fachbereich  Rechtswissenschaften durch die seit vielen Jahren erfolgreich betriebene Zusatzqualifikation im Pharmarecht gewonnen hat. Er entwickelt diese zu einem Programm für Teilnehmer weiter, die bereits über Berufserfahrung in einem Teilbereich des Arzneimittel- oder Medizinprodukterechts verfügen, dieses Rechtsgebiet aber in seiner Komplexität und in seinen Bezügen zum Gesundheitssystem verstehen möchten.
Weitere Informationen zu dem Masterstudiengang und der Anmeldung finden interessierte Apothekerinnen und Apotheker unter folgendem Link oder Flyer.

Resolution der außerordentlichen Mitgliederversammlung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. zur Zukunft der Apotheken

Berlin, 25. Februar 2026 –Die Mitgliederversammlung der ABDA stellt fest, dass Apotheken ein tragender Pfeiler der Gesundheitsversorgung sind – heute, morgen und insbesondere in Krisenzeiten. Wer ihre wirtschaftliche und rechtliche Stabilität schwächt, gefährdet die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Die wohnortnahe Arzneimittelversorgung in Deutschland steht an einem kritischen Wendepunkt. Alle 20 Stunden schließt eine Apotheke. Damit gehen Versorgungssicherheit, persönliche Beratung und niedrigschwellige Gesundheitsangebote unwiederbringlich verloren.

Die Mitgliederversammlung begrüßt ausdrücklich das Ziel von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Apotheken vor Ort zu stärken und fordert die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen auf, die im Koalitionsvertrag zugesagte finanzielle Stabilisierung unverzüglich umzusetzen. Die zugesagte Anpassung des Packungsfixums auf 9,50 Euro muss ohne weitere Verzögerung verbindlich erfolgen. Ein weiteres Zögern der politisch Verantwortlichen gefährdet die Versorgungsstrukturen irreversibel.

Die Mitgliederversammlung bekräftigt, dass die persönliche Verantwortung und Präsenz approbierter Apothekerinnen und Apotheker in der Apotheke unverzichtbare Voraussetzungen für die Arzneimitteltherapiesicherheit sind. Reformelemente, die eine "Apotheke ohne Apothekerin oder Apotheker" ermöglichen oder zu einer Entprofessionalisierung führen, lehnt sie entschieden ab.

 

Mitteilungen 4-2025
Versprochen. Gebrochen. Im Regen stehen gelassen.
Was das ApoVWG wirklich bedeutet

Die Bundesregierung kündigte eine Stärkung der Apotheken an, doch der Kabinettsbeschluss zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) bleibt hinter diesen Ankündigungen zurück. In dieser Ausgabe erläutern wir, welche Auswirkungen das Gesetz auf die Apotheken haben kann. Außerdem stellen wir die Rechercheplattform PubPharm für die pharmazeutische Literatur vor, erklären Kriterien zur Beurteilung der Qualität klinischer Prüfungen und geben einen Überblick zur rechtssicheren Arzneimittelabgabe an Minderjährige. Lesen Sie außerdem welche Chancen und Risiken der Einsatz künstlicher Intelligenz für die Gesundheitskommunikation birgt.

Fortbildungsprogramm 1. Halbjahr 2026
Mehr Wissen für die Praxis

Das Fortbildungsprogramm für das 1. Halbjahr 2026 mit vielen Web-Seminaren sowie Präsenzveranstaltungen in Niedersachsen und Bremen steht bereit. Schauen Sie rein und finden Sie Ihre Favoriten. Ab sofort können Sie sich online anmelden.

Begleitender Unterricht
Block 1 / Juni 2026

Der begleitende Unterricht für die PhiP findet in folgendem Zeitraum statt:
Block 1: 15.06. – 26.06.2026

Der Unterricht wird in der ersten Woche (15.06. – 19.06.2026) als Präsenzveranstaltung im Hörsaal des Apothekerhauses, An der Markuskirche 3 in Hannover durchgeführt. In der zweiten Woche (22.06. – 26.06.2026) findet der Unterricht als Web-Veranstaltung statt.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Eine Unterrichtseinladung erfolgt per E-Mail.

Checkliste "pDL-Starter"
Herunterladen und starten

Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) stärken das Profil der Apotheke als unverzichtbarer Gesundheitspartner. Die Checkliste "pDL-Starter" der Apothekerkammer Niedersachsen hilft dem pharmazeutischen Personal beim Einstieg in die Medikationsberatung bei Polymedikation. Unter folgendem Link können Sie die Checkliste herunterladen.

Schutzimpfungen
Anzeigepflicht. Formular

Gemäß § 2 Absatz 3 Satz 2 Apothekenbetriebsordnung muss die Apothekenleitung der Apothekenaufsicht die Durchführung von Schutzimpfungen (und die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten verpflichtend anzeigen. Bitte nutzen Sie dafür das folgende Formular.

PKA-Ausbildung
Informationen und Dokumente

Unterlagen für einen PKA-Ausbildungsvertrag finden Sie im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter dem Stichtwort "PKA-Ausbildungsvertrag".

Kammer unterstützt bei Vorbereitung zur Kenntnisprüfung
Kompaktkurs "Apothekenpraxis"

Für ausländische Apothekerinnen und Apotheker, die bereits die Fachsprachenprüfung bestanden haben und sich auf eine „Kenntnisprüfung zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes“ vorbereiten möchten, haben wir ein besonderes Fortbildungsangebot: den Kompaktkurs „Apothekenpraxis“. In dem zweitägigen Seminar wird das Wissen der Apothekerinnen und Apotheker um das deutsche Apothekenwesen und Apothekenrecht auf den neuesten Stand gebracht. Nutzen Sie die Chance, alle notwendigen Kenntnisse zur Ausübung des Apothekerberufes schnellstmöglich zu erlangen. Informationen zum Kompaktkurs finden Sie hier.

Handlungsempfehlung Stromausfall
Deutscher Apothekerverband (DAV)

Der DAV hat eine Handlungsempfehlung für öffentliche Apotheken erstellt, die dabei helfen soll, von einem Stromausfall oder einem kontrollierten oder unkontrollierten Brownout betroffene Prozesse vorab zu identifizieren und dafür erste Empfehlungen sowie präventive Maßnahmen darzustellen. Diese Empfehlungen können – nach individueller Prüfung – eine erste Hilfestellung geben, die Arbeitsfähigkeit der Apotheke im Falle eines Stromausfalls soweit wie möglich aufrechtzuerhalten.

Mehrsprachige Infomationen
Von Berufsanerkennung bis Übersetzungshilfen

Wir haben in einer neuen Rubrik kompakte Informationen für Apothekenteams und Geflüchtete zur Anerkennung pharmazeutischer Berufe, zu möglichen Tätigkeiten in der Apotheke aber auch für Übersetzungshilfen usw. zusammengestellt. Die Informationen stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung und werden sukzessiv weiter ausgebaut.

Lebensmittelüberwachung
Inverkehrbringen von Cannabidiol-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln

Die Einzelsubstanz Cannabidiol (CBD) wurde im Novel Food-Katalog der Europäischen Kommission unter dem Eintrag "Cannabinoids" als neuartig beurteilt und bedarf somit einer Zulassung nach der Novel Food-Verordnung. Da eine Zulassung von CBD als neuartiges Lebensmittel bisher nicht erfolgt ist, sind
derartige Erzeugnisse nicht verkehrsfähig. Soweit es sich bei Zubereitungen mit Cannabidiol um Arzneimittel handelt, z.B. die Rezeptur nach NRF 22.10 ölige Cannabidiol Lsg. 50mg/ml  oder das FAM Epidyvolex Tropfen 100mg/ml sind diese verkehrsfähig. Da Cannbidiol als Stoff in der Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverodnung (AMVV) aufgeführt ist, muss für die Abgabe dieser Arzneimittel eine Verordnung eines Arztes vorliegen. Hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Verkehrsfähigkeit als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verweisen wir auf die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städte in Niedersachsen.

Bildnachweis: Adobe Stock/ © Iarygin Andrii

Für die Presse

Zwischen Bedarf und Überversorgung
Magnesium im Check: Nutzen, Risiken und häufige Irrtümer

Hannover, 14.04.2026 – Viele Menschen hoffen, mit der gezielten Einnahme von Magnesium einem Mangel entgegenwirken oder die eigene Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit erhöhen zu können. Richtig ist, dass bestimmte Krankheiten tatsächlich eine Unterversorgung mit dem Mineralstoff auslösen können und dass in diesen Fällen eine zusätzliche Magnesiumzufuhr empfehlenswert sein kann. Dennoch sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher am besten in der Apotheke vor Ort erkundigen, ob sie wirklich einen Bedarf an zusätzlichem Magnesium haben könnten. Denn auch ein Überschuss an Magnesium kann zu unerwünschten Folgen führen und sollte vermieden werden, wie die Apothekerkammer Niedersachsen betont. Wer sich gesund ernährt, braucht oftmals keine Nahrungsergänzung.

Preis: Apothekenstärkung ohne Wenn und Aber!
Berlin, 15. April 2026 – Angesichts der am gestrigen Dienstag bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zu einer GKV-Finanzierungsreform warnt ABDA-Präsident Thomas Preis vor einer Aufweichung der angekündigten Stärkung ...