Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsseminare

Anmeldung
Für jede Veranstaltung ist eine verbindliche Online-Anmeldung unter www.apothekerkammer-nds.de → Weiterbildung → Seminare erforderlich. Voraussetzung für die Online-Anmeldung ist eine gültige E-Mail-Adresse. Eine vorherige Registrierung unter → Login für den internen Bereich erleichtert die Anmeldung, da die persönlichen Daten dann bei der Anmeldung bereits vorgeblendet werden.

Anmeldebestätigung
Informationen zum Anmeldestatus werden bereits wenige Tage nach Anmeldung unter Weiterbildung → Meine Veranstaltungen angezeigt. Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhalten Teilnehmende eine Teilnahmebestätigung per E-Mail. Mit dieser Bestätigung wird auch die genaue Adresse des Veranstaltungsortes mitgeteilt. Die schriftliche Einladung mit dem Gebührenbescheid und allen erforderlichen Unterlagen zur Veranstaltung werden per Post versendet.

Stornierung
Anmeldungen zu Weiterbildungen können online unter Weiterbildung → Meine Veranstaltungen storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Eine spätere Stornierung ist kostenpflichtig.

Die Stornierungsgebühren betragen:

  • bei weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Seminargebühren
  • bei weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Seminargebühren

Erscheint die Teilnehmerin/ der Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Bei Erkrankung ist eine kostenfreie Stornierung möglich, wenn eine ärztliche Bescheinigung (Attest) vorgelegt wird. Es kann ohne zusätzliche Kosten ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.

Zahlungsweise
Die Zahlung der Teilnahmegebühr kann per SEPA-Lastschriftverfahren oder per Überweisung erfolgen. Wird die Abbuchung gewünscht, muss vor oder spätestens mit der Anmeldung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat vor, werden fällige Weiterbildungsgebühren automatisch fristgerecht vom angegebenen Konto abgebucht. Die Formulare zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates stehen im aktuellen Fortbildungsprogramm. Sie können auch direkt auf der Website der Apothekerkammer unter www. apothekerkammer-nds.de → Download heruntergeladen werden.

Vorabinformation  bei SEPA-Lastschrift
Der Zahlungspflichtige wird spätestens vier Wochen vor Ausführung der SEPA-Lastschrift durch den Gebührenbescheid unter Angabe der Mandatsreferenz, Gläubiger-Identifikationsnummer, Fälligkeit und des Betrags über die Abbuchungsabsicht informiert, damit die Abbuchung eindeutig zugeordnet werden kann. Bei kurzfristigen Anmeldungen kann die Vorabinformation zur Abbuchung weniger als drei Werktage betragen.

Begrenzte Teilnehmerzahl
Bei allen Weiterbildungsveranstaltungen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Ist eine Veranstaltung ausgebucht, wird die Teilnehmerin/ der Teilnehmer informiert und auf die Warteliste für diesen Veranstaltungstermin gesetzt. Sofern Teilnehmerplätze zurückgegeben werden, werden diese im Nachrückverfahren nach der Reihenfolge der Warteliste vergeben.

Absage von Veranstaltungen
Wird eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Apothekerkammer die Absage der Veranstaltung vor. Wenn eine Veranstaltung durch die Apothekerkammer abgesagt werden muss, wird die Teilnehmerin/ der Teilnehmer rechtzeitig per E-Mail informiert. Bereits gezahlte oder abgebuchte Gebühren werden zurückerstattet, weitere Kosten werden nicht übernommen.