Status als Auszubildender – Exmatrikulation

Die praktische Ausbildung ist nicht mehr dem vorangegangenen Studium zuzuordnen, sondern ein selbstständiger Ausbildungsabschnitt, der wiederum Voraussetzung für die Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ist.

Der Pharmazeut im Praktikum ist während des praktischen Jahres kein Studierender der Pharmazie, sondern befindet sich im Status eines Auszubildenden. Er muss sich somit exmatrikulieren.

Die Ausbildung endet mit dem Bestehen des Dritten Prüfungsabschnitts und nicht schon mit dem Ablauf des Ausbildungsvertrags. Allerdings gehört die Zeit nach dem Bestehen des Dritten Prüfungsabschnitts bis zur Erteilung der Approbation nicht mehr zur offiziellen Ausbildungszeit.

Die Apothekerkammer Niedersachsen stellt für Pharmazeuten im Praktikum auf Anforderung gern eine Ausbildungsbescheinigung zur Vorlage bei Behörden, wie z.B. der Kindergeldkasse, Banken Verkehrsbetrieben etc. aus.