Die praktische Ausbildung

Die einjährige praktische Ausbildung der Pharmazeuten im Praktikum beginnt nach dem abgeschlossenen Hochschulstudium, d. h. nach dem Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung.

Die ganztägige praktische Ausbildung muss für mindestens sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke stattfinden, die keine Zweigapotheke ist.
Die weiteren sechs Monate dürfen wahlweise in einer öffentlichen Apotheke oder auch in einem anderen Tätigkeitsfeld abgeleistet werden z. B. in:

  • einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke
  • in der pharmazeutischen Industrie
  • einem Universitätsinstitut
  • einer Arzneimitteluntersuchungsstelle.

Während der praktischen Ausbildung sollen die im vorhergehenden Studium erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden.

Die Ausbildung muss von einem Apotheker, der hauptamtlich an der Ausbildungsstätte tätig ist, geleitet werden. Da der Pharmazeut im Praktikum zum pharmazeutischen Personal in Ausbildung zählt, darf er nur unter Aufsicht eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten ausüben. Er hat keine Befugnis zur Vertretung oder zum Notdienst.

Nach § 4 Abs. 5 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) werden auf die praktische Ausbildung Unterbrechungen bis zu den durch den Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter festgelegten Urlaubszeiten (33 Tage) angerechnet. Jede über den tariflich zulässigen Erholungsurlaub hinausgehende Unterbrechung, also z. B. Krankheit oder Beurlaubung führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Ausbildung.

Begleitender Unterricht ist Arbeitszeit, die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum stellt daher keine Unterbrechung der Ausbildung dar.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Unterbrechung der Ausbildung des Landesprüfungsamtes.

Ausführliche Hinweise für die Durchführung der praktischen Ausbildung enthält Broschüre:
Leitfaden und Hinweise für die Ausbildung der Pharmaziepraktikanten
herausgegeben von der Bundesapothekerkammer
bearbeitet von Dr. Herbert Gebler
14. neu bearbeitete Auflage 2005
Govi-Verlag, Frankfurt am Main/Eschborn

Apotheken, die einen Pharmazeuten im Praktikum einstellen möchten, können die Broschüre bei der Apothekerkammer Niedersachsen anfordern.

Umfangreiche Informationen zum Thema Studium, praktische Ausbildung und Approbation sind auch auf der Internetseite des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V. enthalten.