Fachapotheker

Die Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen sieht die Weiterbildung in folgenden Gebieten vor :

  • Allgemeinpharmazie
  • Klinische Pharmazie
  • Pharmazeutische Analytik
  • Pharmazeutische Technologie
  • Arzneimittelinformation
  • Toxikologie und Ökologie
  • Theoretische und Praktische Ausbildung
  • Öffentliches Gesundheitswesen


Die wichtigsten Spielregeln:

  • Die Betreuung erfolgt durch einen zur Weiterbildung ermächtigten Fachapotheker. (Verbundweiterbildung)
  • Ihr Betrieb ist oder wird als Weiterbildungsstätte für das entsprechende Gebiet zugelassen oder Sie entscheiden sich für die Verbundweiterbildung
  • Der Weiterzubildende und der Ermächtigte müssen nicht im gleichen Betrieb arbeiten, die Betriebe müssen aber als Weiterbildungsstätte zugelassen sein.
  • Die Anmeldung erfolgt durch den Weiterbildungsermächtigten.
  • Die Mindestdauer beträgt bei beruflicher Vollzeittätigkeit 3 Jahre.
  • Es werden120 Stunden Weiterbildungsseminare besucht.
  • Je nach Gebiet stehen theoretische und praktische Aufgaben an.


Die Kosten:

  • 120 Seminarstunden à € 12,50 (€ 1500,-)
  • Prüfungs- und sonstige Gebühren (ca. € 300,-)
  • eventuelle Übernachtungs- und Fahrtkosten


Wie darf ich mich nach Bestehen der Prüfung nennen:

  • z.B.: Fachapotheker für Allgemeinpharmazie
  • bei zusätzlichem Abschluss einer Bereichsweiterbildung z. B.: Fachapotheker für Allgemeinpharmazie und Ernährungsberatung