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Weiterbildungsprüfung
Ist die Weiterbildungszeit absolviert und alle Auflagen der Weiterbildungsordnung erfüllt, so kann sich der Weiterzubildende zur Prüfung anmelden.
Die schriftliche Meldung zur Prüfung bei Doris Fischbach erfolgt unter Anlage folgender Nachweise:
Die Teilnahmebescheinigungen über den Besuch der 120 Seminarstunden (in Kopie)
Das Weiterbildungszeugnis, ausgestellt vom Weiterbildungsermächtigten. Das Weiterbildungszeugnis muss folgende Angaben enthalten (s. auch Weiterbildungsordnung § 10 und Weiterbildungsziele in der Anlage):
| · | die Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeit sowie eventuelle Unterbrechungen
| | · | die in dieser Weiterbildungszeit erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
| | · | das Erreichen des Weiterbildungsziels |
Falls während der Weiterbildungszeit mehrere ermächtigte Apotheker den Weiterzubildenden betreut haben, wird von jedem ermächtigten Apotheker ein Weiterbildungszeugnis benötigt. Alle Zeugnisse müssen die oben genannten Kriterien erfüllen.
Eine Projektarbeit, die den Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten sollte. Für die Allgemeinpharamzie hat die BAK in ihren Durchführungsempfehlungen einen Leitfaden zur Erstellung einer solchen Projektarbeit (Anlage 2) und Themenvorschläge (Anlage 3) gelistet.
In der Allgemeinpharmazie: Nachweise über die geführten Fachgespräche, die praktischen Aufgaben und die Jahresarbeit.
Für die Gebiete Allgemeinpharmazie und Klinische Pharmazie können Sie die Weiterbildungsbücher als Dokumentationshilfe herunterladen.
Der Ablauf der Prüfung Die Prüfungen finden in der Geschäftsstelle der Apothekerkammer Niedersachsen in Hannover statt. Sie werden von den Prüfungsausschüssen abgenommen, die von der Kammer für je eine Wahlperiode berufen werden. Sie bestehen aus mindestens drei Apothekern, von denen mindestens zwei die Anerkennung für das zu prüfende Gebiet besitzen müssen. Es gibt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Das Ministerium kann ein weiteres Ausschussmitglied bestimmen, die Prüfung kann allerdings in dessen Abwesenheit durchgeführt werden.
In der Regel werden die Kandidaten einzeln geprüft. Die Prüfungen sind mündlich und dauern maximal 60 Minuten. Im Anschluss beraten sich die Mitglieder des Prüfungsausschusses und teilen dem Prüfling direkt das Ergebnis mit. Hat er bestanden, erhält er seine Weiterbildungsurkunde und darf den Titel „Fachapotheker“ führen. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Es sind maximal zwei Wiederholungen möglich.
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Ansprechpartnerin:

Dr. Kathrin Lind Apothekerin
Fon 0511 / 390 99-37
Fax 0511 / 390 99-35
Kontaktformular
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