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Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)

Sie interessieren sich für den Beruf der PKA? Die PKA ist hauptsächlich für die Organisation in der Apotheke zuständig. Zu ihren Aufgaben zählt die Pflege des Warenlagers, die Warenbestellung, Buchführung und EDV. Jede Apotheke hält im Durchschnitt rund 10.000 verschiedene Arzneimittel vor. Um sicher zu stellen, dass jedes Medikament schnellstmöglich für den Patienten bereitsteht, ist die Pflege und Ergänzung des Warensortiments enorm wichtig.

Zwar dürfen PKA keine Arzneimittel abgeben, doch durch ihre Ausbildung sind sie beispielsweise auch für die Bereiche apothekenübliche Waren, Kosmetik, Babynahrung und Pflanzenschutzmittel qualifiziert. Zu diesen Themen leistet die PKA sachkundige Beratung. Auch die Kreativität kommt in diesem vielseitigen Beruf nicht zu kurz: PKA dekorieren das Apotheken- Schaufenster und sorgen für eine optimale Präsentation der Waren.

Die Ausbildung zur PKA dauert drei Jahre. Die Voraussetzung ist mindestens der Hauptschulabschluss. Neben der Ausbildung in der Apotheke wird die Berufsschule besucht.

Der Berufsbildungsausschuss hat die Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung von pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) novelliert. Anlass war die Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 1. Januar 2005.

Die neue Prüfungsordnung tritt am 1. Februar 2009 in Kraft.

 Ausführliche Informationen: ABDA
 Hinweise für Auszubildende und Ausbilder
 Verordnung über die Berufsausbildung zur PKA
 Prüfungsordnung für PKA
 Verzeichnis der Berufsbildenden Schulen für PKA
 Antrag auf Ablegung der PKA-Abschlussprüfung
 Antrag auf vorzeitige Ablegung der PKA-Abschlussprüfung
 Liste der Ausbildungsberater für PKA
 Antrag auf Ausbildungsförderung
 Stammdatenblatt für Auszubildende zur PKA

Unterlagen für einen Ausbildungsvertrag stellt Ihnen gern Frau Otto zusammen.


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Ansprechpartnerin:


Petra Otto
Fon 0511 / 390 99-64
Fax 0511 / 390 99-66
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