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Meldung zum Dritten Abschnitt
der Pharmazeutischen Prüfung

Zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird man nicht automatisch zugelassen. Pharmaziepraktikanten müssen bei der Apothekerkammer Niedersachsen – Landesprüfungsamt - einen Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in der vorgeschriebenen Form stellen.


Dem Antrag auf Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Das Zeugnis über das bestehen des ersten und zweiten Prüfungsabschnittes,
die Bescheinigung über die praktische Ausbildung bzw.
eine vorläufige Bescheinigung über die praktische Ausbildung
(sofern die Ausbildung bei Anmeldung noch nicht abgeschlossen ist),
Nachweis über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen


 

Bitte beachten Sie die aktuellen Bekanntmachungen zur





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Ansprechpartnerin:


Petra Voges-Barth
Fon 0511 / 390 99-56
Fax 0511 / 390 99-66
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