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Rechtsvorschriften

Die Apothekerkammer hat auf der Grundlage des Heilberufekammergesetzes (HKG) die Ermächtigung, Satzungen zur Regelung der eigenen Angelegenheiten zu erlassen. Satzungshoheit hat die Kammerversammlung. Zu einzelnen Satzungen, insbesondere zur Berufsordnung und zur Weiterbildungsordnung, finden sich eine Reihe von Vorgaben im HKG. Darüber hinaus hat die Apothekerkammer für einzelne Sachgebiete zur Konkretisierung des Verwaltungsvollzugs Richtlinien erlassen.

 Heilberufekammergesetz
 Satzung der Apothekerkammer Niedersachsen
 Geschäftsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen
 Wahlordnung für die Wahlen zur Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen
 Beitragsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen
 Berufsordnung für Apotheker des Landes Niedersachsen
 Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen
 Satzung für das Qualitätsmanagementsystem der Apothekerkammer Niedersachsen vom 2. April 2009
 Gebühren- und Auslagensatzung der Apothekerkammer Niedersachsen
 Leistungsordnung der Gehaltsausgleichkasse der Apothekerkammer Niedersachsen
 Richtlinien für die Durchführung von Schiedsgerichtsverfahren
 Richtlinien für die Fürsorgeeinrichtung der Apothekerkammer Niedersachsen
 Richtlinien für Rezeptsammelstellen
 Richtlinien der Apothekerkammer Niedersachsen zur Dienstbereitschaft der Apotheken

Weitere Rechtsvorschriften
Der Apotheker steht in einem Geflecht zahlreicher Rechtsvorschriften, die seine Berufsausübung betreffen, insbesondere das häufigen Änderungen unterliegende Arzneimittelgesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Apothekenbetrieb, das Apothekengesetz und die Apothekenbetriebsordnung. Die Apothekerkammer verweist insoweit auf die vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene und gepflegte alphabetisch sortierte Sammlung an Gesetzen und Verordnungen unter www.gesetzeiminternet.de


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