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Aktuelle Meldungen der Kammer EuGH bestätigt deutsches Qualitätsniveau in der Krankenhausversorgung Hannover, 12. Sept. 2008 - Die Apothekerkammer Niedersachsen und der Landesapothekerverband Niedersachsen begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum bundesdeutschen System der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern. Mit seiner Entscheidung wies der EuGH eine Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ab. Die EU-Kommission hatte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrengt, weil ihrer Auffassung nach die geltende Regelung der Krankenhausversorgung in § 14 Apothekengesetz (ApoG) ein „ungeschriebenes Regionalprinzip" enthalte. Die Standard- und Notfallversorgung müsse aus ihrer Sicht nicht zwingend aus einer Hand erfolgen, wie § 14 ApoG fordere. Diese Beschränkung des Marktzugangs von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten lasse sich nicht mit Gründen des Gesundheitsschutzes rechtfertigen. Der EuGH sieht dies anders. Die Mitgliedsstaaten seien frei, zu bestimmen, auf welchem Niveau der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleistet werden solle. Ihnen stehe ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der auch nicht durch den Vergleich mit weniger strengen Vorschriften in anderen Mitgliedstaaten eingeschränkt werde. Der EuGH sah die deutschen Regelungen als gerechtfertigt an, da sie dem angestrebten Gesundheitsschutz dienen. Darüber hinaus seien sie auch erforderlich, um das von jedem Mitgliedstaat in eigener Verantwortung zu definierende Niveau der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die für öffentliche Apotheken bei der Krankenhaus-versorgung geltenden Vorschriften stellten lediglich sicher, dass die Qualität der externen Versorgung das Niveau der Qualität durch eigene Krankenhausapotheken erreiche. Die Apothekerkammer und der LAV gehen davon aus, dass auch in der europarechtlich auf dem Prüfstand stehenden Frage des Fremdbesitzverbots wider den wirtschaftlichen Interessen einzelner Gruppierungen entschieden wird und zugunsten orts- und zeitnaher Versorgung durch inhabergeführte Apotheken.
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