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Zertifikatsfortbildung

Wichtige Informationen zur Zertifikatsfortbildung

Fortbildungsaktivitäten können durch die Apothekerkammer Niedersachsen in Form eines Fortbildungszertifikates offiziell dokumentiert werden. Dazu wurden Richtlinien für Apotheker bzw. PTA erlassen. Apotheker brauchen hierfür 150, die PTA und anderes pharmazeutisches Personal 100 Fortbildungspunkte, die in maximal drei Jahren erworben werden können. Mit der Vergabe der Fortbildungspunkte wird signalisiert, dass die jeweilige Fortbildungsmaßnahme zur Sicherung und zur Erweiterung der notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten beiträgt.

Auf Antrag der Veranstalter erkennt die Kammer Fortbildungen, die geeignet sind, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Apotheker zu erhalten und zu entwickeln, an. Die Anerkennung wird durch Vergabe von Fortbildungspunkten ausgesprochen.  Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung zu stellen. Dem Antrag ist ein Programm beizufügen, in dem die Seminarleitung, die Moderatoren und Referenten mit ihrer Qualifikation benannt werden.

Freiwilliges Fortbildungszertifikat für Apotheker
 Fortbildungsrichtlinien Apotheker
  
Freiwilliges Fortbildungszertifikat für PTA
 Fortbildungsrichtlinien PTA
  
 Betriebsinterne Fortbildung. Dokumentationsbogen
 Fortbildungszertifikat. Antrag und Übersicht über besuchte Veranstaltungen

 

Informationen für Veranstalter
 Kategorien und Voraussetzungen zur Akkreditierung
 Akkreditierung. Antrag
  


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Sylwia Sliwinski
Fon 0511 / 390 99-51
Fax 0511 / 390 99-66
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