|
|
|
|
|
Qualitätsmanagement
QMS ist mittlerweile in fast allen Bereichen des Gesundheitswesens verpflichtend. Apotheken können und dürfen sich diesen Verpflichtungen nicht entziehen, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben wollen und sich den Anforderungen von Politik, Kostenträgern und Gesellschaft nicht entziehen wollen.
Ein systematisches Qualitätsmanagementsystem (wie das System der Apothekerkammer Niedersachsen) basiert auf dem PDCA-Zyklus nach Edward Deming. Dieses Kreislaufsystem (PDCA steht für to plan, to do, to check, to act) beinhaltet die Qualitätsbeobachtung und Problemerkennung, die Problemanalyse und Problemlösung, das Umsetzen der Problemlösung in die tägliche Routine, die Evaluation der Problemlösung und die Sicherstellung, dass das Problem nicht erneut auftritt.
Somit hat die Einführung des systematischen QMS ganz handfesten Nutzen für die konkreten Betriebsabläufe in der Apotheke. Die Implementierung des apothekenspezifischen Kammersystems bietet unübersehbare ökonomische Vorteile. Die Kammer besitzt die notwendige Fachkompetenz und mit bisher nahezu 400 Erstzertifizierungen umfangreiche Erfahrungen.
Darüber hinaus ist die Apothekerkammer eine zur Neutralität verpflichtete, unter der Rechtsaufsicht des Sozialministeriums stehende Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie ist kein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen. Bereits 1996 wurde in Niedersachsen die erste Apotheke nach dem System der niedersächsischen Kammer zertifiziert. Mittlerweile tragen ca. 15 % unserer Apotheken diese Auszeichnung, etliche von ihnen sind bereits rezertifiziert, einige bereits zum dritten Mal.

Die Zertifizierung erfolgt in vier Schritten:
| 1. | Erstellung des Handbuches gemäß der Minimalbedingungen, die aus der QMS-Satzung hervorgehen. · Satzung vom 2. April 2009. Am 1. Mai 2009 in Kraft getreten. · Satzung vom 18. April 2005. Gültig für die Übergangszeit bis zum 31.12.2009. | | 2. | Einreichung des Handbuches an die Zertifizierungskommission der Apothekerkammer Niedersachsen, z. H. Dörte Dillenburger. Die Zertifizierungskommission beurteilt das Handbuch in Bezug auf Erfüllung der Satzungsanforderungen, Individualität und Plausibilität. | | 3. | Audit der Apotheke durch speziell geschulte Apotheker. Hier steht der Abgleich zwischen den Beschreibungen im Handbuch mit der „gelebten“ Praxis im Mittelpunkt. | | 4. | Verleihung der Urkunde, mit der belegt werden kann, dass ein kontinuierliches Qualitäts-Management-System (QMS) mit den Kernbereichen Beratung, Pharmazeutische Dienstleistung, Arzneimittelherstellung und –prüfung sowie Logistik eingeführt wurde und in der täglichen Praxis angewendet und fortgeführt wird. |
Die von der Bundesapothekerkammer erarbeiteten Leitlinien zur Qualitätssicherung können in die Handbücher übernommen werden: http://www.abda.de/1686.html
|
|
|
|
Ansprechpartnerin:

Dörte Dillenburger
Fon 0511 / 390 99-63
Fax 0511 / 390 99-66
Kontaktformular
|
|