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Heimversorgung

Qualität hat in Niedersachsen Tradition. Dies gilt auch für den Bereich der Heimversorgung.

Bereits im Spätherbst 2002 hat sich eine Arbeitsgruppe der Apothekerkammer Niedersachsen Gedanken dazu gemacht, wie Medikamentenversorgung in Alten- und Pflegeheimen aussehen kann. Dabei hat sie ein Hauptaugenmerk darauf gerichtet, weg von der Belieferung hin zur Versorgung zu kommen.
Seit dem 28. August 2003 dürfen Alten- und Pflegeheime nur noch dann mit Medikamenten beliefert werden, wenn ein Versorgungsvertrag mit Apotheken vorliegt.

Die Apothekerkammer hat dazu unter pflegerischer Beteiligung Richtlinien erarbeitet, die mittlerweile auch von der Bundesapothekerkammer (BAK) übernommen wurden. Wer diese kennt, sollte ihre Einhaltung fordern.

 BAK-Empfehlung Heimversorgung

Ausführliche Informationen zur Genehmigung von Versorgungsverträgen finden Sie auf den Seiten der Apothekenaufsicht.

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Auch im Rahmen eines Heimversorgungsvertrages hat der einzelne Bewohner freie Apothekenwahl. Um seinen Willen zu erklären, dass die Versorgung durch eine bestimmte Apotheke als Vertragsapotheke stattfinden soll, empfehlen wir folgenden Vordruck:

 Auftrag zur Übernahme der Medikamentenversorgung


Wenn Arzneimittelschulungen im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags durchgeführt werden sollen, sind folgende Vordrucke interessant:
 Teilnahmebestätigung
 Teilnehmerliste

Für den Verkehr mit Betäubungsmitteln in Heimen gibt es folgende Vordrucke:
 BTM-Empfangsbestätigung
 BTM-Vernichtungsprotokoll


 


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