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Wer in der Bundesrepublik Deutschland als Apotheker/-in tätig sein möchte, bedarf nach der Bundes-Apothekerordnung (BApO) der Approbation als Apotheker/-in oder einer Berufserlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes. Die Apothekerkammer Niedersachsen ist zuständig für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse des Studiums der Pharmazie und der damit verbundenen Erteilung von Approbationen und/oder Berufserlaubnissen. Für die Anerkennung im Ausland abgeschlossener Berufsausbildungen von anderen pharmazeutischen Berufen, wie z.B. PTA oder PKA, wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Lüneburg -, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Telefon: 04131 150 (Zentrale).
Eine Ausnahme bilden hier nur Staatsangehörige der EU, die über ein in einem Mitgliedstaat der EU abgeschlossenes Studium der Pharmazie verfügen und als Dienstleistungserbringer vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland als Apotheker tätig sein wollen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik Dienstleistungserbringer. Um den Beruf des Apothekers in der Bundesrepublik Deutschland ausüben zu können, müssen Sie über die für den Beruf erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse können als gegeben angesehen werden, wenn Sie ein Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung einer Deutschprüfung der TestDaf, Niveaustufe TDN 4 oder der Stufe C 1 nach dem Europäischen Referenzrahmen vorlegen können. Bitte bedenken Sie, dass diese Voraussetzung bereits bei der Antragstellung vorliegen sollte. Für ausführlichere Informationen zur Erteilung einer Approbation oder Berufserlaubnis wählen Sie bitte einen der unten aufgeführten Menüpunkte.
Weitere Hinweise zur Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse in Niedersachsen erhalten Sie im Orientierungsleitfaden des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration. |
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Katharina Hafner
Tel.: 0511 39099-86 (Mo.-Fr. 8.00-13.00 Uhr)
Fax: 0511 39099-80