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Während der praktischen Ausbildung nimmt der Auszubildende an begleitenden Unterrichtsveranstaltungen teil. Die Teilnahmepflicht an den Unterrichtsveranstaltungen ist in § 4 der Approbationsordnung geregelt. Der begleitende Unterricht ist Bestandteil der Ausbildung und somit für den Pharmazeuten im Praktikum verpflichtend, er ist für die Zeit des Unterrichts vom Arbeitgeber freizustellen. Die Apothekerkammer Niedersachsen bietet diesen Unterricht in zwei Blöcken von je zwei Wochen an. Er findet im Hörsaal des Apothekerhauses in Hannover statt. Über die Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen erhält der Pharmazeut im Praktikum eine Bescheinigung, die der Anmeldung zum 3. Staatsexamen beigefügt werden muss. Unterrichtszeit ist Arbeitszeit, unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht stellt eine Verletzung der Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag dar. Sollte aus Krankheitsgründen oder anderen Gründen die Teilnahme am Unterricht nicht möglich sein, muss sowohl der Arbeitgeber als auch die Apothekerkammer informiert werden. Pharmazeuten im Praktikum, die ihren 2. Prüfungsabschnitt beim Landesprüfungsamt der Apothekerkammer Niedersachsen abgelegt haben, werden automatisch zu den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen eingeladen und müssen sich zu den Unterrichtsveranstaltungen nicht anmelden. Bei Wohnortwechsel ist der Apothekerkammer die neue Anschrift mitzuteilen, damit die Einladung, die ca. 4-6 Wochen vor Unterrichtsbeginn versendet wird, den Pharmazeuten im Praktikum auch erreicht. Mit der Einladung erhalten alle Unterrichtsteilnehmer ihren Stundenplan sowie alle weiteren Informationen zum Unterricht. Praktikanten, die ihr 2. Staatsexamen außerhalb Niedersachsens absolviert haben, und in Niedersachsen am Unterricht teilnehmen möchten, müssen sich schriftlich bei der Apothekerkammer Niedersachsen zum Unterricht anmelden. |
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Ziel der begleitenden Unterrichtsveranstaltungen ist es, den Pharmazeuten im Praktikum auf seine künftigen Aufgaben in allen pharmazeutischen Tätigkeitsfeldern vorzubereiten. Die begleitenden Unterrichtsveranstaltungen enthalten die gleichen Themen wie die praktische Ausbildung und haben das gleiche Ausbildungsziel. Grundlage für die Unterrichtsinhalte ist die Approbationsordnung. Zu den Lehrinhalten der begleitenden Unterrichtsveranstaltungen gehören Themen aus den Bereichen
Folgende Stundenaufteilung wird empfohlen:
Weitere Informationen zu den Unterrichtsinhalten sowie alle wichtigen Anträge und Formulare finden Sie im Bereich Download. |
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Petra Voges-Barth
Tel.: 0511 39099-56
Fax: 0511 39099-66