Ausbildungsbescheinigungen

Ausbildungsausweis

Die Apothekerkammer Niedersachsen stellt Pharmazeuten im Praktikum einen Ausbildungsausweis, z. B. zur Vorlage bei Behörden, für die Zeit bis zum Bestehen des 3. Staatsexamens aus. PhiP, die ihr zweites Staatsexamen in Niedersachsen absolviert haben, erhalten diesen automatisch. PhiP, die in anderen Bundesländer studiert haben, können einen Ausbildungsausweis mithilfe des Stammdatenblatts für Pharmazeuten im Praktikum bei der Kammer anfordern.

Weitere Bescheinigungen, z. B. Berechtigungsnachweise für den Erwerb von Schülerzeitkarten, können bei der Apothekerkammer ebenfalls angefordert werden.